Die Einlagensicherung in der Europäischen Union wird in folgenden Punkten verbessert:
Deckungssumme für Einlagen: Die Mindestsicherung von Bankeinlagen wird bis spätestens 30.06.2009 auf EURO 50.000,00 sowie bis spätestens 31.12.2010 auf EURO 100.000,00 angehoben.
Selbstbehalt: Der Selbstbehalt wird abgeschafft. Das heißt, es wird sichergestellt, dass sämtliche Spareinlagen bis zur Deckungssumme erstattet werden.
Auszahlungsfrist: Die Zeitspanne, innerhalb der die Einlagensicherungssysteme die Einleger im Fall einer Bankenpleite entschädigen müssen, wird auf 20 Arbeitstage verkürzt (bisher in der Regel 3 Monate).
Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie zur Mindestsicherung von Bankeinlagen jetzt in einzelstaatliches nationales Recht umsetzen. In vielen Ländern bieten Banken bereits über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände.