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Sozialverband ruft zur Teilnahme an Demonstrationen auf

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„Minijobs sagen wir den Kampf an!“

Mit bundesweiten Aktionen rund um den Equal Pay Day am 20. März setzt der Sozialverband SoVD ein Zeichen für mehr Entgeltgleichheit in Deutschland. Im Fokus der Demonstrationen stehen in diesem Jahr die geringfügig Beschäftigten. Es sind insbesondere Frauen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Ein ernstes Problem, warnt der SoVD. Denn jahrelange Minijobs bedeuten im Alter Minirenten.

Bild: Ein Kessel Ungerechtigkeit. Quelle: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland".
Bild: Ein Kessel Ungerechtigkeit. Quelle: „obs/SoVD Sozialverband Deutschland“.

„Für Minijobberinnen sind die Aussichten auf den Ruhestand düster. Besonders gefährdet sind Frauen, die bereits jahrelang in Minijobs arbeiten. Sie können kein armutsfestes Einkommen erwirtschaften, das im Alter reicht. Deshalb trommeln wir bei unseren Aktionen für sozial abgesicherte Jobs ab der ersten Arbeitsstunde“, sagt Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied und Frauensprecherin des SoVD.

Was den Sozialverband besonders alarmiert, ist die Tatsache, dass die Vollzeitquote von Frauen von 55 Prozent im Jahr 2001 auf 40 Prozent 2014 gefallen ist. „Der fatale Trend zu prekärer Beschäftigung und steigenden Armutsrisiken für Frauen wird deshalb stärker“, sagt Schliepack.

Mit einem Aktionsplakat und einem YouTube-Film ruft der SoVD dazu auf, an den bundesweiten Aktionen und der Demonstration vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 20. März teilzunehmen.

Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer Kollegen zu kommen. Noch immer besteht eine geschlechtsspezifische Entgeltlücke von durchschnittlich 22 Prozent, die in verschiedenen Branchen und im ländlichen Raum noch weit höher ist.

Seit 1919 kämpft der SoVD für eine eigenständige wirtschaftliche und soziale Sicherung der Frauen. Der Verband vertritt die Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen.

Quelle: ots.

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