Gerichtsurteile

Schalke 04 darf Eintrittskarten aus dem Internet nicht mehr sperren: Seatwave siegt vor dem Landgericht Essen und erlangt ein Grundsatzurteil für die ganze Branche

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Seatwave, Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, erringt einen wichtigen Sieg für den gesamten Ticketzweitmarkt und alle Fußballfans. Schalke 04 hatte Fans den Einlass ins Stadion verweigert, weil die Karten im Internet auf dem Ticketzweitmarkt gekauft wurden. Dieses Vorgehen von Schalke 04 war nicht rechtens.

Das Landgericht Essen hat in seinem Urteil vom 26. März 2009 die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Handel mit Tickets auf Internetplattformen (BGH, Az. I ZR 74/06 – bundesligakarten.de) herangezogen.
Es geht um die Frage, ob Ticketaufdrucke wie: „Die Karte verliert bei einem Verkauf über nicht autorisierte Internetplattformen ihre Gültigkeit“ dem Inhaber der Karten wirksam entgegengehalten werden können. Die Antwort ist klar und deutlich: nein, können sie nicht.
Seatwave, Europas größter Online Ticketmarkt für Fans, war gegen den FC Schalke 04 im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgegangen. Der Fußballclub drohte wie viele andere Bundesligavereine seinen Fans, dass Tickets ungültig werden, wenn sie über nicht „autorisierte“ Internetplattformen verkauft werden. Das Landgericht Essen hat dem FC Schalke 04 jetzt untersagt, Eintrittskarten mit der Begründung zu sperren, dass diese über ein Internetportal wie seatwave.de erworben wurden. Dem Verein droht ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 250.000,00, wenn er diesem Verbot zuwider handelt. Dem FC Schalke 04 wird zudem untersagt, zu behaupten, dass Tickets, die über nicht durch den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworben wurden, ihre Gültigkeit verlieren und darf Karten nicht mehr mit entsprechenden Aufdrucken versehen.

„Mit dem Urteil des LG Essen steht fest, worauf zuletzt auch der Bundesgerichtshof hingewiesen hat: Ein Käufer erwirbt auch dann ein gültiges Ticket, wenn die AGB des Vereins ein Veräußerungsverbot enthalten – dies gilt selbst dann, wenn sich auf dem Ticket der Vermerk findet, das Ticket verliere bei einem Weiterverkauf seine Gültigkeit. Die Entscheidung setzt zudem einen weiteren Meilenstein für die Durchbrechung des Verkaufsmonopols der Bundesliga-Vereine.“ erläutern die führenden Anwälte, Philipp Plog und Mona Bandehzadeh (Field Fisher Waterhouse, Hamburg).

Für Seatwave ist dieses Urteil ein wichtiger Erfolg. Der Online Ticketmarkplatz bietet Fans eine sichere Plattform für den Kauf oder Verkauf von Tickets. Daher ist es wichtig, dass die Nutzer die Gewissheit haben, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Seatwave (www.seatwave.de) ist Europas größter Online Ticketmarktplatz für Fans, auf dem man auch dann noch Tickets finden kann, wenn diese ausverkauft oder schwer zu kriegen sind. Seatwave verkauft selber keine Tickets, sondern bietet Käufern und Verkäufern von Karten einen sicheren und transparenten Marktplatz. Über 700.000 Tickets für nationale und internationale Live-Events sind permanent auf Seatwave verfügbar. Dazu gehören Sportveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen und Comedy-Highlights. Seatwave wurde 2006 in London von Joe Cohen gegründet. Den Ticketmarktplatz gibt es in Großbritannien, Deutschland, Italien, Niederlande und Spanien.

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