Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sind mit Übergabe ihrer Ernennungsurkunde beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist ein Bestandteil der Vergütung durch den Dienstherrn und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Für ledige Beamte zahlt die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen und übernimmt auch anteilig die Kosten für direkte Familienangehörige. Je nach Bundesland steigt dieser prozentuale Anteil auf bis zu 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Den Rest muss der Beamte aus der eigenen Tasche bezahlen. Vor allem bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann dies sehr teuer werden. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2009 auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht für die Restkosten eingeführt.
Was ist eine Restkostenversicherung?
Angestellte sind anders als Beamte bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Für Beamte gilt dies nicht. Und das ist auch gut so. Denn die GKV ist eine Vollversicherung. Das bedeutet, dass sie immer 100 Prozent der gesetzlich zulässigen Aufwendungen übernimmt. Der Beamte hätte in einer GKV dann zwei Nachteile:
1. Er würde die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile komplett selber bezahlen.
2. Den Anspruch auf Beihilfe würde er nicht einlösen können, weil ja die GKV alle Kosten übernimmt.
Deshalb sollten sich Beamte eine Private Krankenversicherung (PKV) suchen, die nur die Restkosten übernimmt, die die Beihilfe nicht trägt. Das ist dann eine Restkostenversicherung. Sie ist die optimale Ergänzung zur Beihilfe, weil sie immer nur den Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen übernimmt, den ein Beamter für sich und seine Angehörigen nicht von der Beihilfestelle erhält. Entsprechend günstig sind die Versicherungsbeiträge, weil durch sie auch nur 30 bis 50 Prozent der Krankheitskosten versichert werden müssen.
Welche Leistungen werden abgedeckt?
Die Private Krankenversicherung übernimmt anteilig immer die Aufwendungen für medizinisch notwendige und erforderliche Aufwendungen. Da unterliegt sie genauso wie die GKV den gesetzlichen Grundlagen wie der Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte. Die Restkostenversicherung einer PKV für Beamte überzeugt jedoch mit einem deutlich breiteren Spektrum an Leistungen im Krankheitsfall. In vielen Ländern und im Bund erhalten beihilfeberechtigte Beamter auch Leistungen vom Heilpraktiker und beim Zahnersatz beispielsweise Implantate. Des Weiteren bieten viele privaten Krankenversicherungen kostengünstige Ergänzungstarife, mit denen weit über die gesetzlichen Grundlagen hinaus auch Zusatzleistungen übernommen werden. Diese fangen bei der Chefarztbehandlung an und sichern über Brillen, Implantaten, Naturheilverfahren und Krankenhaustagegeld fast alle Kosten ab, die rund um die Gesundheit angeraten sind. Vor allem für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe bietet die Continentale Krankenversicherung a.G. besonders günstige Tarife mit Selbstkostenbeteiligung und Beitragsrückvergütung. Darüber hinaus ist die Continentale ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Anders als Versicherungskonzerne, die als Aktiengesellschaften ihren Aktionären eine Gewinnbeteiligung ausschütten müssen, kommen die Beiträge bei der Continentale nur den Versicherten zugute.
Fazit:
– Beamte sind gesetzlich verpflichtet, eine Restkostenversicherung für die Krankheitskosten abzuschließen, die die Beihilfe nicht übernimmt.
– In einer Gesetzlichen Krankenkasse zahlen Beamte den Arbeitsgeber und Arbeitnehmeranteil komplett selber und erhalten dann praktisch keine Beihilfe mehr.
– Die Privaten Krankenversicherer bieten für Beamte eine Restkostenversicherung, die auch anteilig nur die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht übernimmt.
Weiterführende Informationen zur Restkostenversicherung für Beamte gibt es auf beihilferatgeber.de.