Saarbrücken (ots) – Wussten Sie eigentlich, dass viele Hausratversicherungen für verbrannte Gegenstände in Fahrzeugen haften?
Seit Wochen setzen Brandstifter in Berlin Fahrzeuge in Brand – und auch in anderen deutschen Großstädten gibt es immer wieder Trittbrettfahrer. Welche Schäden durch die Versicherung im Ernstfall abgedeckt sind und welche nicht, zeigt CosmosDirekt:
– Brandschäden am eigenen Fahrzeug, einzelnen Fahrzeugteilen oder
Fahrzeugzubehör sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Springt die Versicherung ein, muss der Versicherte nicht mit
einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. In der
Regel wird nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert
ersetzt. Deshalb bei Neufahrzeugen am besten eine
Kaskoversicherung mit einer möglichst langen
Neupreisentschädigung vereinbaren.
– Gegenstände im Auto wie Laptop, Handy, Brille oder ein mobiles
Navigationsgerät sind nicht über die Kaskoversicherung
abgedeckt. Aber bei vielen Hausratversicherungen sind die dort
versicherten Gegenstände, wenn sie vorübergehend im Auto liegen,
bei einem Brand versichert.
– Wird ein Wagen nicht angezündet, sondern mutwillig zerkratzt,
verbeult oder mit Farbe beschmiert, zahlt nur die Vollkasko.
Eine Ausnahme sind zerstörte Scheiben oder Scheinwerfer, hier
springt auch die Teilkasko ein. Ihre Ansprechpartner: Stefan Göbel Leiter Unternehmenskommunikation Telefon: 0681 966-7100 Telefax: 0681 966-6662 E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de Sabine Gemballa Unternehmenskommunikation Telefon: 0681 966-7560 Telefax: 0681 966-6662 E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/63229/2106836/cosmosdirekt-versicherungstipp-haftung-bei-autobraenden/api