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Zu Risiken und Nebenwirkungen von Geldgeheimnissen

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Frankfurt/Main – Am 15.5.15 läuten für besonders viele Paare die Hochzeitsglocken und die Heiratssaison beginnt. Spätestens dann sollte das Sprichwort „Über Geld spricht man nicht“ der Vergangenheit angehören, denn mit dem Ja-Wort gehen auch finanzielle Rechte und Pflichten einher. Während sich zwei Drittel der Deutschen gegen finanzielle Geheimnisse in einer Beziehung aussprechen, ist es für ein Drittel normal, Geldgeheimnisse vor dem Partner zu haben. Das ermittelte die ING-DiBa in einer repräsentativen Umfrage mit Ipsos Marktforschung.

Quellenangabe: "obs/Ipsos im Auftrag der ING-DiBa"
Quellenangabe: „obs/Ipsos im Auftrag der ING-DiBa“

Elf Prozent der in einer Beziehung lebenden Deutschen geben ihrem Partner keine genaue Auskunft darüber, wie viel sie verdienen. Für Verheiratete ist das Einkommen aber entscheidend für die Frage nach der besten Steuerklassenkombination. Je nachdem, ob beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen oder ob sich ihre Bruttoverdienste erheblich voneinander unterscheiden, sollten nach der Heirat beide die Steuerklasse 4 wählen oder ein Ehegattensplitting beantragen. Spezielle Steuerklassen-Rechner helfen Verheirateten, die optimale Steuerklassen-Kombination zu wählen.

Auch wenn 17 Prozent ein Bankkonto haben, von dem der Partner nichts weiß, gehört in vielen Ehen ein gemeinsames Girokonto zum Zusammenleben dazu. Mit dem „Und-Konto“ und dem „Oder-Konto“ gibt es zwei recht unterschiedliche Varianten zur Auswahl. Beim „Und-Konto“ gilt der Grundsatz, dass alle Transaktionen immer von allen Kontoinhabern gemeinsam unterzeichnet werden müssen. Geschäfte mit einer Einzelunterschrift sind nur mit ausdrücklicher Sondervollmacht möglich. Deutlich lockerer läuft die Kontoführung dagegen beim „Oder-Konto“. Hier kann jeder einzelne Mitinhaber frei über das Konto verfügen. Was für den Einzelnen nicht nur Vorteile, sondern natürlich auch Risiken mit sich bringt. Immerhin haben 16 Prozent vergangenes Jahr etwas gekauft, ohne dem Partner die Kosten offenzulegen und zehn Prozent verheimlichen sogar Schulden voreinander.

Stimmt die Beziehung und haben beide Partner ihre Finanzen im Griff, lassen sich die gemeinsamen Geldgeschäfte mit einem „Oder-Konto“ am einfachsten abwickeln. Fehlt in finanzieller Hinsicht dagegen das absolute gegenseitige Vertrauen, bietet sich zum sperrigen „Und-Konto“ eine beziehungsfreundlichere und alltagstauglichere Alternativlösung an: Die Eröffnung von zwei einzelnen Girokonten mit einer jeweiligen Vollmacht für den Partner. Der Vorteil dieser Regelung: Jeder Kontoinhaber kann von heute auf morgen die Vollmacht widerrufen – doch dieser Moment ist für viele Paare am Hochzeitstag noch in weiter Ferne.

Quelle: ots

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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