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Coburg – Vermögenswirksame Leistungen sind aus dem Blick der Öffentlichkeit geraten. Zu Unrecht, denn wer darauf verzichtet, verschenkt Geld und das in Zeiten ohnehin niedriger Zinsen. Bis zu 40 Euro im Monat zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt, wenn Arbeitnehmer in ein förderfähiges Produkt investieren. Doch bei fast allen Anlageformen gelten vermögenswirksame Leistungen als Gehaltsbestandteil. Sie werden also besteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Das muss nicht sein. Mit einer Gehaltsumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge geht es auch anders.

Quellenangabe:  HUK-COBURG. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/pm/7239
Quellenangabe: HUK-COBURG. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/pm/7239

Wie das funktioniert? Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert werden. Ist der Arbeitgeber informiert, steht, wie die HUK-COBURG mitteilt, einer Gehaltsumwandlung nichts mehr im Weg. Jetzt fließen die Leistungen für die bAV noch vor der Besteuerung direkt aus dem Bruttogehalt in eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Erst nach der Gehaltsumwandlung werden für das reduzierte Gehalt Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fällig. Gleichzeitig überweist der Arbeitgeber bei einer Gehaltsumwandlung die eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge automatisch in die bAV. Mit dem Resultat, dass sich die monatlichen Sparraten oft verdoppeln.

In Zahlen ausgedrückt: Auf einen Arbeitgeberanteil von 40 Euro für die bAV kommt circa die gleiche Summe noch einmal obendrauf. Wie viel unter dem Strich in Euro und Cent genau herauskommt, hängt nicht zuletzt von der individuellen Steuerklasse und dem Einkommen ab.

Bei dieser Art der Altersvorsorge geht sogar noch mehr: Es steht jedem Arbeitnehmer offen, seine individuellen Beiträge aufzustocken: Bis zu 242 Euro pro Monat bzw. 2.904 Euro pro Jahr können – ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei – zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge fließen.

Welche Form von Beitragszahlung favorisiert wird, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab. Eine monatliche Zahlweise ist ebenso machbar wie eine Beitragsfinanzierung aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Selbst flexible Einzahlungen sind möglich. Manche Arbeitgeber stocken die freiwillig gezahlten Beiträge ihrer Arbeitnehmer noch mit Zuschüssen auf, schließlich sparen auch sie bei der Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge.

Erst wenn im Ruhestand die Rente fließt, fallen Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Zu dieser Zeit wird der individuelle Steuersatz wahrscheinlich deutlich unter dem liegen, den der Kunde während seines Arbeitslebens gezahlt hat. Und stellt sich nach Ablauf der Versicherung heraus, dass eine einmalige Kapitalzahlung besser in die Lebensplanung passt als eine lebenslange Rente, ist auch das kein Problem. Dann wird die vereinbarte Versicherungssumme inklusive der Überschüsse eben auf einen Schlag ausbezahlt. Die Auszahlung wird dem jährlichen Einkommen zugerechnet, für das man Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen muss.

Quelle: ots

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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