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Neue EZB-Verordnung zwingt Institute zur Datensammlung im Massenkreditgeschäft

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Frankfurt – Die Banken müssen der Aufsicht künftig detaillierte Informationen über das Geschäft mit Kleinunternehmen und Privatkunden liefern. Insgesamt 50 bis 60 Millionen Darlehen in Deutschland sind davon betroffen. Mit dem Projekt „AnaCredit“ fällt damit erstmals das Massenkreditgeschäft unter die Regulierung und nicht mehr nur Millionendeals. Betroffen sind daher Sparkassen, genossenschaftliche Institute und Kreditbanken ebenso wie Bausparkassen. Für sie alle bedeutet AnaCredit eine enorme Herausforderung, wie Analysen der auf Finanzdienstleister spezialisierten Unternehmensberatung Cofinpro zeigen.

Quelle: Cofinpro AG
Quelle: Cofinpro AG

Bisher waren die Institute lediglich verpflichtet, Kredite in Millionenhöhe an die deutsche Bundesbank zu melden (§ 13 – 14 KWG). Voraussichtlich ab Ende 2017 soll diese Schwelle massiv gesenkt werden: Künftig müssen die Geldhäuser europaweit ihrer Zentralbank jedes einzelne Darlehen voraussichtlich ab einer Meldeschwelle von 25.000 Euro melden, so sehen es die Pläne vor. Hinzukommen sollen nach derzeitigem Stand Meldungen zu notleidenden Krediten ab 100 Euro. Im ersten Schritt werden Kredite an juristische Personen erfasst, anschließend erfolgt die Ausweitung auf private Haushalte. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung wird bis zum Herbst 2015 erwartet.

Die EZB will mit diesem Projekt ihre Datenbasis erweitern und die Qualität ihrer Statistiken verbessern. Gleichzeitig ist ein Austausch der erhobenen Informationen zwischen den nationalen Zentralbanken geplant. Als Aufsichtsbehörde will die EZB damit die Stabilität des Finanzsystems wirksamer überwachen.

„Was aufgrund der Erfahrungen aus der Finanz- und Bankenkrise nach einem guten Plan klingt, bringt für die Institute enorme Herausforderungen mit sich“, sagt Dirk Ungemach-Strähle, Experte für das Kreditgeschäft und regulatorische Themen bei Cofinpro. „Viele der von der EZB künftig geforderten rund 150 Attribute werden bislang von den Instituten nicht einmal erhoben. Zudem sind die Informationen auf unterschiedliche Geschäftsbereiche und IT-Systeme verteilt. All diese Daten müssen nun zusammengeführt und neue Informationen gesammelt werden.“ Das verursacht hohe Kosten für die Implementierung sowie für den laufenden Betrieb.

„Grundsätzlich ist es sinnvoll, AnaCredit mit weiteren neuen Anforderungen an das Meldewesen beziehungsweise Reporting zu koordinieren“, so Dirk Ungemach-Strähle. Denn es stehen noch eine Reihe weiterer Regulierungs-Projekte an. „Die zunehmenden Anforderungen an Inhalt, Form und Umfang der Meldungen erfordern eine flexible Reporting-Architektur, idealerweise auf Basis eines konsolidierten Datenhaushaltes (Single-Point-Of-Truth)“, so der Cofinpro-Regulierungsexperte.

Quelle: ots

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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