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Private Pflegevorsorge bleibt trotz aller Reformen für die meisten wichtig

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Die Politik hat das Thema Pflegevorsorge mit den zum Jahresanfang in Kraft getretenen Reformen ganz oben auf ihre Agenda gesetzt. Kein Wunder, denn das Pflegerisiko entwickelt sich mit der bis 2050 erwarteten Verdopplung der Pflegefälle und Demenzerkrankungen zu einem „Jahrhundertproblem“. Doch auch die jüngsten Leistungsänderungen reichen nicht aus, um die Betroffenen und ihre Familien vor den im Pflegefall auf sie zukommenden finanziellen Belastungen zu schützen. Tatsächlich gleichen sie nicht einmal die Preissteigerungen der vorangegangenen Jahre aus.

Foto: djd/DFV Deutsche Familienversicherung
Foto: djd/DFV Deutsche Familienversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung ersetzt nur Teil der Kosten

„Das wird sich trotz aller Bemühungen der Politik oder einer Neudefinition der Pflegestufen auch in Zukunft nicht ändern“, warnt beispielsweise Dr. Stefan M. Knoll, Vorstand der Deutschen Familienversicherung (DFV), vor den erheblichen Risiken für die Verbraucher. Der Grund: „Die gesetzliche Pflegeversicherung ersetzt auch weiterhin nur einen Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten. Den Rest müssen die Betroffenen selbst aufbringen. Und wenn Einkommen und Vermögen dafür nicht reichen, werden die Kinder herangezogen – oder man wird zum Sozialfall.“ Wolle man sich diesen Risiken nicht aussetzen, sollte man sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung davor schützen. „Immerhin wird statistisch gesehen jede zweite Frau und jeder dritte Mann irgendwann zum Pflegefall“, so Knoll.

Finanzierungsprobleme einfach und transparent lösen

Die DFV hat deshalb nun eine neue Tarifvariante der „DeutschlandPflege“ entwickelt, mit der das Finanzierungsproblem deutlich einfacher und transparenter gelöst werden kann. Dabei sind die Analyse der oft schwer vorhersehbaren künftigen Pflegesituation und die häufig als zu komplex empfundene Berechnung der voraussichtlichen Finanzierungslücke nicht mehr notwendig. Stattdessen muss sich der Kunde nur für eine Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes entscheiden. Die im Pflegefall entstehende Finanzierungslücke kann auf diese Weise in allen Pflegestufen verkleinert oder ganz geschlossen werden. Und das sowohl bei einer Unterbringung im Heim als auch bei der Pflege zu Hause.

Quelle: ots

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Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

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