Frankfurt – Immer mehr Senioren gehen länger auf Reisen und verbringen vor allem die kalten Wintermonate im warmen Süden. Inwiefern dabei Wechselkurse, Wohnsitz oder Reiseziel die Rentenbezüge und den Versicherungsschutz beeinträchtigen können, erklärt die DVAG.
Endlich mal länger als nur zwei oder drei Wochen am Stück verreisen? Was für die meisten Berufstätigen ein Traum bleibt, ist für immer mehr Senioren Realität: Im vergangenen Jahr ließen sich laut Deutscher Rentenversicherung rund 170.000 Ruheständler ihre monatlichen Bezüge ins Ausland überweisen – 18 Prozent mehr als noch 2008. Und das bei nahezu gleichbleibender Rentnerzahl. Planen Senioren einen längeren Auslandsaufenthalt, sollten sie nicht nur sichergehen, dass ihre Rentenbezüge weiterhin ausgezahlt werden, sondern auch gemeinsam mit Experten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz überprüfen.
Rentenbezug
Verbringen Senioren mehrere Monate am Stück im Ausland, laufen die Rentenauszahlungen normal weiter. Vorausgesetzt, der sogenannte „gewöhnliche Aufenthalt“, das heißt der Wohnsitz, ist während dieser Zeit weiterhin in Deutschland gemeldet. Wenn allerdings bei Rentenüberweisungen ins Ausland durch Gebühren oder Wechselkursverluste zusätzliche Kosten entstehen, muss der Empfänger diese selbst tragen.
Krankenversicherung
„Keine Reise in andere Länder ohne Auslandskrankenversicherung – dieser Grundsatz ist umso ratsamer bei längeren Aufenthalten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen außerhalb Europas so gut wie keine Behandlungskosten“, erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Und selbst im europäischen Ausland ist ein hundertprozentiger Schutz nicht gewährleistet: So geht zum Beispiel ein medizinisch notwendiger Rücktransport oder die Behandlung durch einen Privatarzt auf Kosten des Versicherten. Hiervor schützt eine Auslandskrankenversicherung. Allerdings nur, wenn der Versicherte vor Reisebeginn nicht absehen konnte, dass diese Behandlung während der Reise notwendig sein wird. Die üblichen Auslands-Angebote für ungefähr zehn Euro pro Jahr und Person gelten ausschließlich für kurze Reisen von maximal sechs bis acht Wochen.
Bei Langzeitaufenthalten wird es schnell um einiges teurer, insbesondere wenn das Reiseziel in den USA oder Kanada liegt. Egal ob lange oder kurze Reise: Einige Anbieter nehmen ab einem gewissen Alter keine Versicherten mehr neu auf oder berechnen einen sogenannten Alterszuschlag. „Wir empfehlen Senioren bei der Suche nach dem passenden Auslandskrankenschutz darauf zu achten, ab welchem Alter der Versicherer den Alterszuschlag erhebt“, raten die Experten der DVAG. Besonders über 60-Jährige können durch einen Preisvergleich mehrere hundert Euro einsparen.
Der Preis allein sollte allerdings nicht entscheiden: Zu günstige Tarife haben oft Mängel – zum Beispiel werden Leistungen für chronische Erkrankungen teilweise ausgeschlossen. Übrigens: Auch bei der Krankenversicherung spielt der Wohnsitz eine Rolle. Manche Auslandskrankenversicherungen greifen nicht in Ländern, in denen der Versicherte einen Wohnsitz angemeldet hat – auch wenn es nur ein Zweitwohnsitz ist.
Pflegeversicherung
Viele Pflegebedürftige, insbesondere mit Pflegestufe 1, sind noch in der Lage zu reisen. Sie können sich in der Regel darauf verlassen, dass auch bei Auslandsaufenthalten das frei verwendbare Pflegegeld weitergezahlt wird. Aber aufgepasst: In einigen Ländern außerhalb der EU, wie zum Beispiel der Türkei oder Marokko, ist damit nach sechs Wochen Schluss. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung im Ausland meist nicht die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen, wie etwa die Hilfe beim Waschen oder Anziehen. „Wer also in Deutschland bisher Pflegesachleistungen bezogen hat, sollte vor längeren Auslandsreisen rechtzeitig prüfen lassen, ob ein Wechsel auf das sogenannte Pflegegeld sinnvoller ist“, so die DVAG-Experten.
Quelle: ots