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Neuerungen im Mietrecht

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Seit Mitte des Jahres sind die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip in Kraft getreten. Was müssen Mieter und Vermieter denn nun konkret beachten?

Mietpreisbremse
In gefragten Regionen ist dies keine Seltenheit: Bei einer Wiedervermietung steigen die Mieten um bis zu 40 Prozent. Mieter können sich nun freuen, denn diese starken Sprünge werden nun durch die Mietpreisbremse eingedämmt. Die Miete darf nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.

Beispiel: Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Region bei 8 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete für die Wohnung bei einer Neuvermietung nicht mehr als 8,80 Euro pro Quadratmeter betragen. Vermieter können die ortsübliche Vergleichsmiete am einfachsten über den Mietspiegel im Internet recherchieren. Welche Möglichkeiten haben Mieter, die offenbar zu viel bezahlen?

Eigenständig die Miete zu kürzen, ist keine gute Idee. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie sich an einen Mieterverein oder Anwalt wenden. Wichtig für Mieter und Vermieter: Es gibt Ausnahmen für die Mietpreisbremse. Sie gilt nicht für Neubauten sowie für umfassend modernisierte Wohnungen. Des Weiteren ist sie nicht automatisch in jeder Region eingeführt. Die Länder müssen selbst definieren, in welchen Gebieten sie zum Greifen kommt.

Foto: Avery Zweckform/akz-o
Foto: Avery Zweckform/akz-o

Bestellerprinzip
Regelungen zur Mietpreisbremse beachten, Inserat erstellen, Wohnungsbesichtigungen durchführen – wenn jemand eine Wohnung vermietet, hat er viel zu tun. Deshalb holen sich viele Vermieter Unterstützung durch einen Makler. Die Courtage haben viele bislang an den Mieter weiterberechnet.

Das geht mit dem Bestellerprinzip nicht mehr.

Vermieter, die einen Makler beauftragen, müssen die Courtage selbst bezahlen. Mieter müssen nur noch die Provision zahlen, wenn sie selbst einen Makler beauftragen, eine neue Wohnung für sie zu suchen. Zeit und Nerven sparen Vermieter, Mieter und Makler mit vorgedruckten Formularen für Miet- und Maklerverträge, zum Beispiel von Avery Zweckform. Sie enthalten alle wichtigen Eckpunkte, werden regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft.

Übrigens: Das Bestellerprinzip findet nur Anwendung bei der Vermietung von Immobilien. Es gilt nicht beim Verkauf. Hier zahlt entweder der Käufer oder der Verkäufer die Makler-Courtage, je nachdem, wie es vereinbart wird.

Quelle: akz-o

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