Ab Februar 2016 gelten für Verbraucher ausschließlich SEPA-Zahlverfahren mit der IBAN als Bankkontonummer
Berlin – Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016 vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). An diesem Tag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden konnten. Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar dieses Jahres ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number).
Ab diesem Stichtag tritt zudem eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Türkei, anzugeben.
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland „DE“) und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden.
Ihre IBAN finden Verbraucher beispielsweise auf ihrer girocard oder ihren Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach fragen.
Unternehmen und Vereine setzen bereits seit 2014 ausschließlich die SEPA-Verfahren ein. „Die Umstellung unserer Firmenkunden auf die SEPA-Verfahren ist seinerzeit reibungslos verlaufen. Seitdem ist SEPA für Unternehmen gelebter Alltag und damit haben sich auch die Verbraucher bereits an die IBAN gewöhnt. Wir gehen auch aufgrund der seit Jahren laufenden intensiven Kundeninformationen aller an SEPA Beteiligten davon aus, dass nun auch dieser letzte Schritt der Umstellung auf SEPA erfolgreich verlaufen wird“, so Ralf-Christoph Arnoldt, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben die Kontodaten aller Kunden längst auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch. Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet, dem helfen die Bankberaterinnen und -berater dieser Institute gerne. Alle Softwareprodukte der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind seit Jahren fit für SEPA.
Kunden, die Onlinebanking auf Smartphone oder Tablet betreiben, können mobile Banking-Apps wie etwa „VR-Banking“ oder „Online-Filiale+“ der Volksbanken und Raiffeisenbanken bequem nutzen. Seit Ende 2014 sind zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen nutzbar.
Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten analog zum Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QR-Codes ist schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der Banking-App ein.
Ein aktuelles Audio-Interview zu SEPA mit Ralf-Christoph Arnoldt, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim BVR, finden Sie auf www.bvr.de, Presse, Verbraucherservice. Pressegrafiken zur SEPA-Überweisung und -Lastschrift finden Sie unter www.bvr.de, Presse, Bilddatenbank, Stichwort „SEPA“.
Quelle: ots