AktuellFinanzen

Im Onlineshop einfach per Kreditkarte mit Zahlungsgarantie bezahlen

ARKM.marketing

Heidelberg – Die Heidelberger Payment GmbH, kurz: heidelpay, ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenes und beaufsichtigtes Zahlungsinstitut für alle gängigen Zahlungsverfahren im Internet (www.heidelpay.de), präsentiert auf der Internet World (1. und 2. März 2016; Messe München; Halle B6, Stand A 052) ihre neue Lösung für Kreditkartenzahlungen. Im Zuge der EBA-Leitlinien zur Sicherheit von Onlinezahlungen, die auf den SecuRe Pay-Empfehlungen basieren, hat die BaFin neue Vorgaben für Internetzahlungen in Form der MaSI (Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen) erlassen: Bei Transaktionen per Kreditkarte müssen sich Onlineshopper zukünftig stärker als bisher authentifizieren, etwa indem sie zusätzlich ein Passwort eingeben. Welche Vorteile die Zahlungslösung von heidelpay hier bietet, erläutert das Zahlungsinstitut im Rahmen eines persönlichen Gesprächs auf der Internet World.

Noch einfacher bezahlen dank Stammkundenfunktion

Die Zahlungslösung von heidelpay umfasst auch eine besonders komfortable Stammkundenfunktion: Die Bezahldaten registrierter Kunden sind unter Beachtung aktuellster Sicherheitsanforderungen hinterlegt, sodass Konsumenten im Onlineshop ganz bequem bezahlen können – ohne die erneute lästige Eingabe von Daten wie bspw. der 16-stelligen Kreditkartennummer. Ein weiterer Vorteil: Dank der heidelpay Zahlungsgarantie sind neben Transaktionen per Rechnungskauf und Lastschrift nun auch Kreditkartenzahlungen gesichert. Damit sind Shopbetreiber vor Zahlungsausfällen jederzeit geschützt.

MaSi betrifft insbesondere Kreditkartenzahlungen

Von der seit November 2015 in Deutschland gültigen MaSi-Regelung sind – bezogen auf die gängigen Bezahlverfahren – insbesondere Zahlungen per Kreditkarte betroffen, da Zahlungsmittel wie Sofortüberweisung üblicherweise bereits zwei Identifizierungsmerkmale (Kontodaten und Passwort/Pin/Tan) erfordern. Das in Deutschland übliche Lastschriftverfahren ohne E-Mandat hat die BaFin von den MaSi-Richtlinien ausgenommen. Weitere Informationen zu MaSi gibt es unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2015/rs_1504_ba_MA_Internetzahlungen.html.

Quelle: heidelpay

ARKM.marketing

Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.