Mit einer Sorgerechtsverfügung für den Ernstfall vorsorgen
Wer als Elternteil nicht allein dem Gericht die Entscheidung über einen möglichen Vormund für die Kinder im eigenen Krankheits- oder Todesfall überlassen möchte, sollte eine Sorgerechtsverfügung anfertigen. Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Deutschland, erläutert, welche Aspekte Eltern hierbei beachten sollten.
Herr Capellmann, warum tun sich viele Eltern so schwer mit einer Sorgerechtsverfügung?
Viele Eltern sind sich der bestehenden Vorsorgelücke nicht bewusst. Dass bei schwerer Krankheit oder im Todesfall der Eltern automatisch Taufpaten oder nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern als Sorgeberechtigte einspringen können, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn: Ohne eine schriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet allein das Vormundschaftsgericht über einen geeigneten Vormund für die Kinder. Zudem erfordert es natürlich Überwindung, sich mit Krankheit oder Tod auseinanderzusetzen.
Welches sind beim Verfassen die wichtigsten Punkte?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern benennen, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhalten soll. Im Normalfall entsprechen Gerichte den Wünschen der Eltern, solange die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst, unterschrieben und damit rechtssicher vorliegt. Neben der grundsätzlichen Frage, ob sich die Kinder bei der Person wohlfühlen, ist es wichtig zu klären, ob der Sorgeberechtigte finanziell in der Lage ist, die Versorgung für die Kinder über einen längeren Zeitraum zu übernehmen. Darüber hinaus sollte die Sorgerechtsverfügung klären, wer als Ersatzperson infrage kommt, wenn der ursprünglich vorgesehene Sorgeberechtigte ausfällt – und wer überhaupt nicht.
Wo erhalten Mütter und Väter Unterstützung?
Bevor Eltern einen Sorgeberechtigten festlegen, sollten sie diesen in die Entscheidung einbeziehen und seine Bereitschaft klären. Außerdem sollten sie die eigene Entscheidung von Zeit zu Zeit überprüfen und die Sorgerechtsverfügung dann an die aktuelle Lebenssituationen anpassen. Damit sie rechtsgültig ist, müssen wie beim Testament formale Vorgaben beachtet werden. Um sicherzugehen, können Eltern auf unsere kostenlose juristisch geprüfte Ausfüllhilfe zurückgreifen. Sehr wichtig ist außerdem, die Verfügung so zu hinterlegen, dass sie im Ernstfall schnell gefunden wird. Das kann zu Hause, bei einer privaten Hinterlegungsstelle wie der GFVV mbH oder auch bei einer vertrauenswürdigen Person sein.
Quelle: akz