Frankfurt – Die Deutschen blicken dem neuen Jahr deutlich skeptischer entgegen als in den Jahren zuvor. Globale Sorgen lassen sich dabei nur schwerlich lösen. Die Angst vor der eigenen finanziellen Not hingegen schon. Die DVAG erklärt, wie jeder den guten Vorsatz „Finanzplanung angehen“ verwirklichen kann.
„Sehen Sie dem neuen Jahr mit Hoffnungen oder Befürchtungen entgegen?“, lautet die bereits seit 1949 etablierte Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zum Jahreswechsel und stellt für 2016 fest: Die Mehrheit der Deutschen ist negativ eingestellt oder unentschieden – nur 41 Prozent hegen Hoffnungen. Dabei blickten selbst im Vorjahr noch 56 Prozent der Deutschen optimistisch aufs neue Jahr. „Gesellschaftspolitisch bedingte Befürchtungen sind für den einzelnen kaum zu lösen, Sorgen um den eigenen Lebensstandard schon“, sagen die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Sich frühzeitig um die persönliche finanzielle Absicherung zu kümmern, sollte zu den guten Vorsätzen gehören, die man im neuen Jahr problemlos in die Tat umsetzen kann. Die DVAG zeigt, wie jeder das neue Jahr nutzen kann, um die eigene Finanzplanung endlich anzugehen und sich dabei auch für später finanziell optimal aufzustellen.
Riester-Rente: Finanzielle Vorteile für die Allermeisten
Diese Form der privaten Vorsorge lohnt sich für alle Gehaltsklassen, weil jeder Riester-Sparer entweder von staatlichen Zuschüssen oder Steuervorteilen profitiert. Die Grundzulage für alle Riesterberechtigten beträgt bis zu 154 Euro im Jahr. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens – abzüglich des Zulagenanspruchs – eingezahlt werden.
„Für Geringverdiener lohnen sich die Zulagen besonders: Wenn zum Beispiel Mindestlohnempfänger jeden Monat 60 Euro einzahlen, erhalten sie dafür die volle staatliche Förderung. Das entspricht einer Rendite von rund 20 Prozent – bei den aktuellen Mini-Zinsen ein attraktives Angebot“, unterstreichen die Vermögensberater der DVAG.
Für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld erhält eine Familie außerdem eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 300 Euro (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Gutverdiener wiederum profitieren von den steuerlichen Vorteilen. Denn Riester-Einzahlungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr können zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Rürup-Rente: Sinnvoll für Selbstständige
Bei der Rürup-Rente spart der Versicherte durch Steuervorteile. Für das Jahr 2016 können bis zu 82 Prozent der Einzahlungen während der Sparphase als Sonderausgaben in der Steuererklärung verrechnet werden. Dieser Satz steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Das bedeutet: Ab 2025 beträgt er volle 100 Prozent. Insgesamt können Alleinstehende 22.767 Euro geltend machen, für Ehepaare sind es 45.534 Euro. „Wichtig zu wissen ist, dass die Rürup-Rente – wie die gesetzliche Rente auch – erst mit Eintritt ins Rentenalter monatlich ausgezahlt wird“, so die DVAG-Experten.
Betriebliche Altersversorgung: Angestellte haben mehr vom Bruttolohn
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Er wandelt dabei Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung um, ohne jetzt darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber eingezahlt, der meist auch über die Art der Anlage entscheidet. Die eingezahlte Summe wird ab Renteneintritt beziehungsweise – falls mit dem Versicherer abgesprochen – frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt.
Fondssparen: Flexible Geldanlage für jedermann
Es gibt viele Formen von Investmentfonds, die je nach Fokus in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren, oder in unterschiedliche Branchen und Regionen. Entsprechend hoch oder niedrig sind auch die jeweiligen Chancen und Risiken.
Auch die Zusammensetzung variiert. Wem zum Beispiel reine Aktienfonds zu unsicher sind, kann Mischfonds mit einem Mix aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren wählen. Wichtig ist daher umso mehr, sich vorher eingehend beraten zu lassen.
Quelle: ots