Berlin (ots) – „Kredite an mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch die neuen Eigenkapitalanforderungen aus Basel III verteuert werden“, betont Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich am heutigen Mittwoch mit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht.
Die vom Baseler Ausschuss verabschiedete starke Erhöhung des von Banken zu unterhaltenden harten Kernkapitals treffe die verschiedenen Risikoklassen nicht gleichmäßig, sondern nach der Systematik von Basel mit unterschiedlicher Intensität. Aufgrund des hohen Risikogewichts von Krediten an Unternehmen, den Mittelstand und Private werde der größte Teil des zusätzlich aufzubauenden Eigenkapitals dort generiert. „Dies löst Fehlsteuerungen für die Realwirtschaft aus“, so Fröhlich. Für ein Kreditinstitut, das auch im Investmentbanking aktiv ist, werde es in vielen Fällen attraktiver, mit seinem begrenzten Eigenkapital Staatsanleihen oder andere AAA-Papiere zu kaufen, als einen Kredit an den Mittelstand zu vergeben. „Vor dem Hintergrund der derzeit labilen Konjunktursituation ist die Politik dringend gefordert, gegenzusteuern. Mittelstandskredite müssen mit einer niedrigeren Eigenkapitalunterlegung versehen werden“, fordert Fröhlich. Dies sei auch unter Risikogesichtspunkten gerechtfertigt.
Eine Auswertung des BVR auf der Basis von 840.000 Jahresabschlüssen mittelständischer Firmenkunden zeigt, dass sich die Widerstandsfähigkeit des Mittelstandes gegenüber konjunkturellen Belastungen in der Vergangenheit deutlich erhöht hat. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote der mittelständischen Unternehmenskunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken ist seit dem Jahr 2001 kontinuierlich gestiegen. Sie erhöhte sich im Vergleich zum Krisenjahr 2009 um 3,1 Prozentpunkte auf 22,1 Prozent.
Fröhlich ruft vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine Absenkung der Eigenkapitalgewichtung von Mittelstandskrediten einzusetzen. Eine Eigenkapitalunterlegung wie bisher von 6 Prozent im sogenannten Kreditrisikostandardansatz sei sachgerecht und erforderlich.
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