Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft für Selbstständige
Nürnberg – Der Jahreswechsel steht vor der Tür: Ein guter Zeitpunkt für Unternehmer und Selbstständige, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn Altersarmut ist heutzutage eine weit verbreitete Gefahr, die insbesondere Selbstständigen droht. „Da die meisten Selbstständigen nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, ist die rechtzeitige Planung ihrer Altersvorsorge für sie besonders wichtig“, betont Versicherungsexperte Dominik Stadelbauer von der NÜRNBERGER Versicherung. Eine sinnvolle Altersabsicherung muss nach Meinung des Experten mindestens zwei Grundbausteine beinhalten: die Risikoabsicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und den Aufbau einer Altersversorgung.
Altersarmut und Selbstständigkeit
Altersarmut ist in Deutschland inzwischen ein weit verbreitetes Phänomen. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Zahl der älteren Menschen, die in Armut leben, um rund ein Viertel auf heute 5,5 Millionen angestiegen. Dies belegen aktuelle Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Selbstständige sind besonders gefährdet: Jeder vierte der knapp vier Millionen in Deutschland besitzt keine private Altersvorsorge, wie eine Studie der Postbank aus dem Jahr 2013 gezeigt hat. „Das ist durchaus problematisch, wenn man bedenkt, dass nur ein Bruchteil der Freiberufler und selbstständigen Unternehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt“, erläutert der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Die Mehrheit kann hingegen frei wählen, ob und wie sie für den Ruhestand vorsorgt, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. „Aber dringender Handlungsbedarf!“, mahnt der Experte. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten und auch die Annehmlichkeiten des Rentnerdaseins – wie Zeit für Reisen oder vernachlässigte Hobbies – genießen zu können, ist eine private Altersvorsorge heute unerlässlich.
Was tun? Tipps für die Grundabsicherung
Die wichtigste Regel lautet: So früh wie möglich anfangen. Es braucht einige Zeit, um genügend Kapital für einen geruhsamen Lebensabend anzusparen. Darüber hinaus ist eine ausführliche Beratung empfehlenswert: Eine bedarfsgerechte Grundabsicherung muss sowohl die beruflichen Umstände wie auch die persönliche Lebenssituation und Aspekte wie Alter, Geschlecht und Familienstand berücksichtigen. Dazu zählen spezielle Regelungen für einzelne Berufsgruppen: „Handwerker sind zum Beispiel verpflichtet, 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen“, erklärt Dominik Stadelbauer. Oder besondere Belastungen eines Berufs: „Ein Dachdecker wird kaum bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren arbeiten können, zumal die körperlichen Kräfte bereits mit 55 Jahren deutlich nachlassen“, ergänzt der Experte. Heirat, Geburt eines Kindes oder Scheidung – gerade die individuellen Lebensumstände unterliegen im Laufe eines Lebens starken Veränderungen und machen eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Altersvorsorge erforderlich.
Absicherung von Existenzrisiken
Grundsätzlich gilt: Eine umfassende Grundabsicherung muss gewährleisten, dass Existenzrisiken wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Krankheit die Altersversorgung nicht gefährden. Mindestens zwei Bausteine sind dafür unbedingt notwendig: Die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge durch Vermögensbildung. Ob Burn-Out, Herzinfarkt oder Wirbelsäulenleiden – etwa jeder vierte Arbeitnehmer scheidet wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. „Wenn dadurch die Einnahmen plötzlich wegfallen, stehen Selbstständige schnell am Rande des Ruins, da sie im Gegensatz zu Angestellten meist nicht mal eine gesetzliche Mindestabsicherung haben“, gibt Stadelbauer zu bedenken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies verhindern. Sie leistet nach einem Unfall, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit (ab sechs Monaten) eine garantierte monatliche Rente.
Aufbau der Altersvorsorge
Ohne gesetzliche Verpflichtungen stehen Selbstständige vor der Qual der Wahl, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten für die Gestaltung der Altersversorgung: Aktien, Lebensversicherungen, private oder betriebliche Renten – um nur einige zu nennen. Versicherungen mit staatlicher Förderung wie die NÜRNBERGER BasisRente bieten zwei entscheidende Vorteile für Selbstständige: Hohe Flexibilität und steuerliche Vorteile. Im Rahmen der sogenannten Rürup-Rente, können Selbstständige derzeit 82 Prozent ihrer Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Gefördert werden jährlich Beiträge bis zu 22.766 Euro für Alleinstehende und bis zu 45.532 Euro für Verheiratete. Das angesparte Vermögen kann bei der kapitalgedeckten Rürup-Rente schon ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ein Leben lang. Die Beiträge der BasisRente können flexibel gestaltet werden. Bei guter Geschäftslage sind jederzeit Zuzahlungen möglich. Sieben verschiedene Tarife der NÜRNBERGER – von sicherheits- bis renditeorientiert – bieten für jeden Anlegertyp das richtige Modell.
Praktisch: Kombi-Lösungen
Besonders praktisch sind Kombi-Lösungen wie bei der NÜRNBERGER BasisRente plus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. „Dabei ist nicht nur der Verwaltungsaufwand geringer, durch die Möglichkeit den Gesamtbetrag als Sonderausgabe von der Steuer abzusetzen, können Selbstständige die Absicherung ihrer Arbeitskraft zum Teil durch Steuerersparnisse finanzieren“, betont der Experte für Altersversorgung. Gut zu wissen: „Im Fall der Berufsunfähigkeit wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. Die NÜRNBERGER zahlt die Beiträge bis zum vereinbarten Rentenbeginn weiter, sodass die Altersvorsorge nicht gefährdet wird.“ Last but not least: Auch bei Arbeitslosigkeit ist mit der NÜRNBERGER BasisRente das angesparte Kapital sicher. „Bei Bezug von Hartz IV gilt es nicht als verwertbares Vermögen – auch für viele Selbstständige durchaus ein wichtiger Aspekt“, schließt Dominik Stadelbauer.
Quelle: NÜRNBERGER Versicherungsgruppe/HARTZKOM