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Betongold im adriatischen Trüffelparadies: Wer in Kroatien investiert, sollte Besonderheiten des Marktes kennen

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Motovun/München – Nicht nur Stars wie Wotan Wilke Möhring, Beyoncé und Robert de Niro schwärmen neuerdings immer öfter von Kroatien. Auch die Tourismusindustrie steht 2017 vor einem neuen Rekordjahr. Solche Aussichten ziehen Kapitalanleger aus der ganzen Welt an. Obwohl die Preise für Immobilien und Bauland bereits anziehen, sind Grundstücke, Häuser und Wohnungen noch immer günstiger als in Spanien, Italien oder Frankreich. Auf unachtsame Investoren lauern laut Istrien-Immobilien-Experte Andreas Dussmann allerdings diverse landestypische Fallstricke.

Quelle: scrivo PublicRelations GbR

Erster Fallstrick: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse

„Nicht nur die fremde Sprache kann für Investoren zur Barriere werden“, sagt Dussmann. Der geborene Münchner lebt seit 2003 in der Region Istrien und entwickelt hier mit seinem Unternehmen Dussmann Homes Premium-Ferienvillen. Gerade wer seine Ferienimmobilie selbst entwickeln möchte, sollte nach seinen Worten Zeit und Know-how mitbringen. „Genehmigungsverfahren ziehen sich oft in die Länge. Der Grund sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Viele Einwohner haben das Land nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen. Selten aber haben sie ein Testament hinterlegt“, erklärt der Experte. Die Faustregel lautet: Je südlicher ein Grundstück innerhalb des Landes liegt, desto aufwendiger sind dessen Kauf und Entwicklung.

Zweiter Fallstrick: Übereilte Entscheidungen

Darüber hinaus tendieren Käufer in Urlaubs- oder Fernwehlaune dazu, schnell und unüberlegt Entscheidungen zu treffen. „Das ist gefährlich beim Erwerb einer Ferienimmobilie in Kroatien. Denn: Selbst wenn es auf einem Grundstück Baurecht gibt, heißt das nicht, dass die Baugenehmigung ausgesprochen wird.“ Bauzonen werden häufig von den Städten und Gemeinden verändert, da ihnen die Stadt- und Regionalplanung obliegt. So können Parzellen erweitert, aber auch entfernt und darüber hinaus die Baugenehmigung abgelehnt sowie das Baurecht entzogen werden.

Dritter Fallstrick: Vorsicht beim Kauf von landwirtschaftlichem Grund

Eine weitere Besonderheit in Kroatien: EU-Bürger dürfen zwar Bauland kaufen, insofern dieses aber landwirtschaftlicher Grund ist, jedoch nur über Ausnahmeregelungen. Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte laut Dussmann Homes daher dessen geografische Lage, die Bebauungspläne sowie geplante Veränderungen der Gemeinde prüfen und das kroatische Recht kennen.

Vierter Fallstrick: Hohe Erschließungskosten

Die Kosten für die Erschließung von Grundstücken können schnell höher liegen als der Kaufpreis. Andreas Dussmann: „Das liegt unter anderem an der Monopolstellung von Strom- und Wasserversorgern, die überzogene Preise verlangen und Verfahren verzögern.“

Fünfter Fallstrick: Komplizierte Steuerregelungen

Mit Blick auf die Steuern sollten sich Anleger genau überlegen, ob sie Grundstücke und Ferienimmobilien als Privatpersonen kaufen oder ein Unternehmen für den Kauf gründen. Denn als Privatperson zahlen Käufer fünf Prozent Grunderwerbsteuer auf Grundstücke und 25 Prozent Mehrwertsteuer auf Gebäude. Als juristische Person hingegen kann die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden. „Wer ein Objekt als Unternehmer auf Firmenrechnung kauft, muss es allerdings auch vermieten“, so Dussmann. Das gegründete Unternehmen muss daher gewerblichen Prüfungen zehn Jahre Stand halten können. Danach sind die Objekte bei Vermietung von der Mehrwertsteuer befreit und können aus der Firma auf eine Privatperson übertragen werden. Natürlich dürfen auch ausländische Privatpersonen Ferienobjekte vermieten – jedoch unter anderen Bedingungen. Private Vermieter, die ihren Wohnsitz nicht in Kroatien haben, zahlen bis zu 40 Prozent Gewinnsteuer auf ihre Einnahmen, Unternehmer hingegen nur 20 Prozent.

Um böse Überraschungen beim Investment zu vermeiden, rät Andreas Dussmann, für die Suche nach einem passenden Grundstück und den Bau der Ferienimmobilie Partner vor Ort zu beauftragen. „Ortsansässige Projektentwickler beherrschen nicht nur die Sprache. Oft arbeiten sie auch bereits lange Zeit mit Anwälten, Handwerkern und spezialisierten Services zusammen – und realisieren so von Grundstückskauf über Erschließung und Bau bis hin zu Vermietung und Pflege der Immobilie alles aus einer Hand.“

Quelle: scrivo PublicRelations GbR

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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