Hamburg – Jeder Eigentümer fürchtet das folgende Szenario: Bei der Rückkehr steht die Eingangstür offen, alle Schränke sind durchwühlt und wertvolle Schmuckstücke fehlen. Gerade im neuen Heim ist diese Erfahrung ein Schock. Kluge Interessenten lassen deshalb bereits in der Bauphase einbruchhemmende Maßnahmen installieren. Die Kosten dafür müssen sie aber nicht alleine tragen. „Grundsätzlich empfehle ich an der Sicherheit des neuen Hauses nicht zu sparen. Fast alles, was zu dem Bereich Haustechnik gehört, wird über die Baufinanzierung abgedeckt und steigert den Wert der Immobilie“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de . Bauherren können dabei mit der KfW-Förderung bares Geld sparen.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens und die Ausführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält finanzielle Unterstützung bis maximal 1.500 Euro. Darunter fallen die Installation von einbruchhemmenden Haustüren und Fenstern, sowie Alarmanlagen oder Außenleuchten mit Bewegungsmeldern. Gerade die mechanischen Sicherungen von Türen und Fenstern sind sinnvoll, da sich Einbrecher kaum Zeit für das Knacken ausgeklügelter Schutzmaßnahmen nehmen. Alarmanlagen oder helle Strahler im Außenbereich stellen eine zusätzliche Sicherheit dar.
Bauherren sollten von Beginn an einen höheren Betrag einplanen, um die teure Nachrüstung zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. Mit der KfW-Förderung kann ein Teil dieser Kosten eingespart werden. Auch die Maßnahmen zum energieeffizienten oder barrierefreien Hausbau sind durch die KfW-Bank förderungsfähig. Die frühzeitige Entscheidung für den Einbruchschutz bringt einen weiteren Vorteil: Wollen Eigentümer ihr Haus eines Tages verkaufen, steigert bereits installierte Technik den Wert und damit den Preis der Immobilie. Interessierte informieren sich in dem eBook „Einbruchschutz und Prävention“ für ausführliche Informationen rund um den Sicherheitsmaßnahmen in Haus oder Wohnung.
Quelle: Baufi24