Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG – Freie Verwendung des Fotos – Sven Dryja
Zug/Halle (Saale) (ots) –
Die proConcept AG ist mittlerweile mit zwölf Verfassungsbeschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angängig, um die Rechtmäßigkeit des Policenmodells bei Lebensversicherungen überprüfen zu lassen. Schätzungen zufolge sind bis zu 40 Prozent aller deutschen Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden Euro davon betroffen und potentiell rückabwicklungsfähig.
Die Verfassungsbeschwerden wurden von der proConcept AG eingereicht, da einige Richter die Ansprüche der Verbraucher verneint und deren Klagen auf vollständige Rückabwicklung und Erstattung abgewiesen haben. Das BVerfG hat bereits in vier der Verfahren die betreffenden Justizminister (Nordrhein-Westfalen und Bayern) um eine Stellungnahme dazu gebeten.
Recht des gesetzlichen Richters verletzt
Nach Auffassung von Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, haben mehrere zweitinstanzliche Richter das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, indem sie die Rechtsfrage zur Europarechtswidrigkeit der nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt haben. Über die streitgegenständliche Rechtsfrage zur Europakonformität des Policenmodells darf hingegen nur der EuGH entscheiden. Allerdings können die Klagen nicht direkt beim EuGH eingereicht werden, sondern müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Instanzen durchlaufen.
Europarechtswidrigkeit des Policenmodells
Aktuell klagt die proConcept AG in mehr als 800 Einzelverfahren (davon 31 beim Bundesgerichtshof) und elf Sammelklagen, um die Europarechtskonformität des Policenmodell der Lebensversicherer zu prüfen. Sollten die EuGH-Richter ebenfalls der Meinung sein, dass diese nicht gegeben ist, so droht den Versicherungsunternehmen eine milliardenschwere Nachzahllawine.
Jeder Bundesbürger potentiell betroffen
In Deutschland existieren mehr als 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge und damit besitzt durchschnittlich jeder Verbraucher mindestens einen dieser Verträge und ist dadurch von diesen Entwicklungen betroffen.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/82587/2221131/zwoelfte-verfassungsbeschwerde-gegen-policenmodell-der-lebensversicherer-mit-bild/api