Coburg. Ein Autounfall mit einem Eichhörnchen ist kein Wildunfall im Sinne der Kfz-Versicherung. In der Folge ist dieser auch nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt, wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (AZ: 23 O 256/09) hervorgeht.
In dem verhandelten Fall hatte die Fahrerin angegeben, ein Tier von der Größe eines Kaninchens sei ins Auto gelaufen. Daraufhin sei das Fahrzeug ins Schleudern geraten und verunfallt. Den Schaden von 6000 Euro wollte die Teilkaskoversicherung allerdings nicht zahlen, da kein versicherter Wildunfall vorgelegen habe. Das sah das Landgericht Coburg genauso.
Ein Sachverständigengutachten ergab, dass es sich bei dem Tier um ein Eichhörnchen gehandelt haben muss. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen falle jedoch nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als ein Hase – kein Jagdwild ist. Die Frau blieb damit auf dem Schaden sitzen.