Henstedt-Ulzburg. Ob Eigentümer oder Mieter – die Freude über die Auffrischung der Hausfassade ist meistens groß. Doch sobald ein Gerüst ans Haus kommt, hat der Hausratversicherer daran ein besonderes Interesse.
Versicherungsnehmer müssen ihm den Aufbau melden. Mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Denn Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen.
Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren. Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, aber eine Meldung verhindert im Schadensfall Streit mit der Versicherung.