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Schadensersatz, Interessengemeinschaft beitreten

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SEB Interessengemeinschaft

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Lahr (ots) – Für die Anleger des SEB Immoinvest endete gestern die große Zitterpartie mit dem Aus ihrer Kapitalanlage. Der offene Immobilienfonds war den vielen Verkaufsorders der Anleger, die diese im Vorfeld der eintägigen „Testöffnung“ erteilten, nicht gewachsen. Daher gab das Management des SEB Immoinvest bekannt, dass der Fonds endgültig aufgelöst wird. In den kommenden 5 Jahren wird das Branchenschwergewicht mit über 300.000 Privatanlegern abgewickelt. Zuvor hatte der außergewöhnliche Weg, die Anleger über die Zukunft des SEB Immoinvest entscheiden zu lassen, für Furore gesorgt.

Jetzt geht es für die Anleger in erster Linie um die Frage, wie es weitergehen kann nach dem Aus des SEB Immoinvest. Dabei stehen Anlegern drei verschiedene Wege offen: Teilnahme an der Abwicklung, Verkauf über die Börse oder aktives Vorgehen gegen den SEB Immoinvest.

Die meiste Geduld erfordert die Teilnahme an der Abwicklung. In den kommenden 5 Jahren (bis April 2017) sollen die Immobilien des SEB Immoinvest verkauft werden. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden an die Anleger ausgezahlt. Erstmalig sollen im Juni 2012 insgesamt rund 20 % des Fondsvermögens an die Anleger ausgezahlt werden, danach erfolgen die Auszahlungen im Halbjahresrhythmus. Die Höhe dieser Auszahlungen hängt davon ab, wie gut die Immobilien des SEB Immoinvest verkauft werden können.

Auch ein Verkauf der Anteile des SEB Immoinvest über die Börse ist weiterhin möglich. Diese Option stand den Anlegern bereits während der zweijährigen Schließung des offenen Immobilienfonds zur Verfügung. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken, denn neben Kursschwankungen müssen auch Verkaufsgebühren einkalkuliert werden. Daher ist diese Variante – wie auch die Teilnahme an der Abwicklung – für Anleger, die auf einen erfolgreichen Verkauf ihrer Anteile am 07.05.2012 hofften, nicht die erste Wahl.

Eine Alternative zu Börsenverkauf und Abwicklung bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Für Anleger des SEB Immoinvest wurden bereits Schadensersatzklagen bei Gericht eingereicht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam ihre Interessen effektiv durchsetzen zu können. Es haben sich bereits hunderte Anleger angeschlossen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2248765/seb-immoinvest-schadensersatz-interessengemeinschaft-beitreten/api

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ots

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