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Mehr Rechte für geschädigte Privatanleger erforderlich

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Berlin (ots) –

– Stärkung der Verbraucherinteressen vom Kabinett beschlossen – Gesetzliches Beschwerdeverfahren für Privatanleger unabdingbar

Der Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) begrüßt das Gesetz zur Neuordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Es soll künftig Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherverbänden bei falscher Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Zentrales Element des am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs ist die Einrichtung eines Verbraucherbeirats und eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens für Privatanleger. Damit wird erstmals eine Schlichtungsstelle bei der BaFin in Ergänzung zum privaten Ombudsmann-Verfahren der Banken, Volksbanken und Sparkassen, angesiedelt. Das Beschwerdeverfahren greift gemäß des am 01. Januar 2013 in Kraft tretenden Gesetzes nur, wenn neben dem individuellen Einzelfall das kollektive Verbraucherinteresse berührt und eine generelle Klärung des Sachverhaltes von Bedeutung ist.

„Es ist höchste Zeit, dass die bestehenden Missstände bei Verbraucherklagen gegen Falschberatung durch den Gesetzgeber angegangen werden. Deutschland hat im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn massiven Nachbesserungsbedarf.“, so Vorstandsmitglied Dieter Rauch, der beim BVDH die freien Honorarberater vertritt. „Nur durch gesetzlich verankerte und eindeutig definierte Beschwerdeverfahren können die deutschen Bankkunden bei einer mangelhaften Bankberatung zu ihrem Recht kommen“, sagt auch der Vorstandsvorsitzende des Berufsverbands Deutscher Honorarberater (BVDH) Karl Matthäus Schmidt. Zur Verbesserung der bestehenden Aufsichtsstruktur der BaFin sieht das Gesetz außerdem die Einrichtung eines Finanzstabilitätsausschusses vor. Dieser soll Fehlentwicklungen am Finanzmarkt identifizieren. „Eine Reform der Bankenaufsicht ist im Hinblick auf die zahlreichen Falschberatungen durch Banken längst überfällig. Wir fordern deshalb eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Privatanleger und ein gesetzliches Provisionsverbot „, so Schmidt weiter.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/63861/2249209/mehr-rechte-fuer-geschaedigte-privatanleger-erforderlich/api

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