Köln (ots) – Der Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt, ehemals SEB Kapitalprotekt, ein Dachfonds, der in weitere Fonds investiert hat, soll unter anderem in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zur Liquidation gefallen ist, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Schon im Januar 2012 wurde der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen. Dies bedeutet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt wurde. Die Anleger kommen nun nicht mehr an ihr gesamtes eingesetztes Kapital. Die Entwicklung des Fonds ist ungewiss, insbesondere vor dem Hintergrund der Schicksale der Fonds in die vorliegend investiert wurde.
Für die Anleger ist diese Entwicklung sehr unerfreulich. Der Fonds soll ihnen von ihren Bankberatern häufig als äußerst sichere Anlage angepriesen worden sein. Gefahren für die Beteiligungssumme der Anleger sollten nicht bestehen.
Die Anleger wogen sich wohl auch allein schon durch den klangvollen Namen der Anlage – Kapitalprotekt -, der bereits für sich die absolute Sicherheit der Anlegergelder suggeriert, in Sicherheit. Ein Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. „Kick-Backs“), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Anleger sollten sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen, wenn Sie über die Risiken Ihrer Beteiligung nicht richtig aufgeklärt wurden. Dabei sollte nicht zu lange gezögert werden, da etwaige Schadenersatzansprüche der Verjährung unterliegen.
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