Pfandbriefbanken führen Bonitätsdifferenzierung für europäische Staaten ein
Berlin (ots) –
– Neues Modell sieht ratingabhängige Abschläge auf die Anrechnung
von Staatsforderungen mit Non-Investmentgrade-Rating in den
Deckungsmassen deutscher Pfandbriefe vor – Mitgliederversammlung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken
(vdp) beschließt vdp-Standard zur Anwendung ab Ende 2012
Die deutschen Pfandbriefbanken werden künftig in der Deckungsrechnung für Pfandbriefe erstmals Bonitätsunterschiede zwischen europäischen Staaten berücksichtigen. Ein entsprechendes Modell zur Bonitätsdifferenzierung, das ratingabhängige Abschläge für europäische Staatsforderungen mit einem Non-Investmentgrade-Rating vorsieht, wurde heute in Berlin von der Mitgliederversammlung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) gebilligt. Die neuen Regeln sind auch eine Antwort darauf, dass auch die absehbar neue Bankenregulierung nicht zwischen unterschiedlichen Staatenrisiken differenzieren wird.
„Wir haben das vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell entwickelt, um den im Zuge der Schuldenkrise stark ausgeweiteten Bonitätsunterschieden zwischen verschiedenen staatlichen Schuldnern in Europa Rechnung zu tragen. Wir vollziehen damit in den Pfandbrief¬deckungsmassen nach, was die Banken in ihren internen Risikomodellen bereits berücksichtigen“, erklärte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp. „Die Krise hat das Vertrauen der Investoren in die Kreditwürdigkeit einiger Staaten erschüttert. Infolgedessen ist die uneingeschränkte Deckungsfähigkeit von Forderungen gegenüber EU- und EWR-Staaten sowie deren unterstaatlicher Stellen ohne jegliche Bonitätsdifferenzierung im Kapitalmarkt in jüngster Zeit zunehmend kritisiert worden. Indem die Pfandbriefbanken dies mit dem neuen Modell künftig in Form von Sicherheitsabschlägen berücksichtigen, sorgen sie für eine weitere Verbesserung der Transparenz und stärken damit die Sicherheit des Pfandbriefs“, so Tolckmitt weiter.
Die im vdp-Modell vorgesehene Bonitätsdifferenzierung erfolgt durch laufzeitunabhängige Abschläge auf den Nominalwert der jeweiligen Forderung. Die Höhe der Sicherheitsabschläge orientiert sich dabei an den externen Ratings für Zentralstaaten von Moody’s, Standard Poor’s und Fitch sowie an den diesen Ratingstufen zugrundeliegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der nach dem neuen vdp-Standard vorgenommenen, separaten Deckungsrechnung erfolgt – ergänzend zu den Veröffentlichungen nach § 28 PfandBG – auf den jeweiligen Webseiten der vdp-Mitgliedsinstitute und im Rahmen der vdp-Transparenzinitiative auf der Webseite des Verbandes. Die Abschlagssätze des vdp-Differenzierungsmodells sollen mindestens jährlich auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
„Das vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell ist die richtige Antwort der Pfandbriefbanken auf aktuelle Herausforderungen im Markt, weil sie der weiteren Stärkung der Sicherheit von Pfandbriefen in einem volatilen Umfeld dient“, so Tolckmitt.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/29608/2271252/pfandbriefbanken-fuehren-bonitaetsdifferenzierung-fuer-europaeische-staaten-ein/api