Hamburg – Eine eigene Immobilie steht früher oder später bei fast allen Deutschen auf der Wunschliste. Den kompletten Betrag selbst zu finanzieren schaffen jedoch nur die allerwenigsten. Aber auch für einen Kredit muss an Eigenkapital vorhanden sein. Um die Eigenkapitalquote zu erhöhen, haben zukünftige Häuslebauer verschiedene Möglichkeiten. „Je höher das Eigenkapital, desto wahrscheinlicher wird das Immobiliendarlehen bewilligt, da das Risiko für den Kreditgeber so erheblich geringer ist. Außerdem fallen so die Zinsen niedriger aus und das Darlehen wird insgesamt günstiger“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Eigenkapital = Das A und O
Verfügen Bauherren über hohes Eigenkapital, gewähren Banken günstigere Konditionen. Und die Unterschiede sind zum Teil enorm: Bei einer Kaufsumme von 200.000 Euro, einer Laufzeit von zehn Jahren, einer Tilgung von zwei Prozent und einem Eigenanteil von 40 Prozent beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent. Also muss der Bauherr in der Zinsbindungsphase 8.085,15 Euro Zinsen bezahlen. Bei einer Finanzierung zu 100 Prozent, also ohne Eigenkapital erhöht sich der Zinssatz auf 1,5 Prozent und der Häuslebauer muss insgesamt ganze 26.873,22 Euro an Zinsen berappen.
Eigenkapitalerhöhung durch Verwandte und Co.
Verfügen Bauherren nicht über genügend eigenes Kapital, so kann beispielsweise die Familie einspringen, wenn gerade keine eigenen Ersparnisse vorhanden sind. „Beim sogenannten Verwandtendarlehen muss die Bank nicht einbezogen werden, sondern die Ausgestaltung des privaten Kredits bleibt innerhalb der Familie. Diese Form des Darlehens ist relativ unkompliziert, birgt aber auch Konfliktpotential und führt im schlimmsten Fall zum Zerwürfnis“, warnt Scharfenorth. Können oder wollen die Verwandten das nötige Geld nicht beisteuern, so kann der Arbeitgeber an ihre Stelle treten. Obgleich ein Arbeitgeberdarlehen im eigentlichen Sinne keine Sicherheit darstellt, wird es doch zum Eigenkapitalanteil gezählt. Hierbei müssen aber beide Seiten auf einen korrekten Darlehensvertrag achten, in welchem Höhe, Zins, Tilgung und Laufzeit festgelegt sind.
Bausparguthaben und Eigenleistung
Zum Eigenkapital gehört wesentlich mehr als bloß klassische Barvermögen oder Wertpapiere. So zählen auch Bausparguthaben dazu. Aber Häuslebauer müssen ihren laufenden Bausparvertrag nicht zwangsläufig auflösen, sondern können ihn an die Bank abtreten und so den Anteil des Eigenkapitals aufstocken. Ein eher radikaler Schritt zur Erhöhung des Eigenkapitalanteils ist dagegen der Verkauf der Lebensversicherung. Wollen Bauherren diesen Schritt nicht gehen und sind handwerklich geschickt, sollten sie über eine sogenannte Muskelhypothek nachdenken. Dabei wird die eigene Leistung im Sinne von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten als Kapitalersatz angesehen. „Die Berechnungsgrundlage ist der Stundenlohn eines Handwerkers. Allerdings sollten sich Häuslebauer nicht überschätzen und wirklich nur die Arbeiten ausführen, bei denen sie sich auskennen. Andernfalls drohen Mehrkosten bei der Behebung unsachgemäßer Arbeiten“, so Scharfenorth weiter. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Quelle: Baufi24 GmbH