Berlin (ots) – London übernimmt Vorreiterrolle beim Verbraucherschutz.
– EU-Richtlinienentwurf droht zu verwässern. – BVDH-Vorstandsvorsitzender Karl Matthäus Schmidt:
„Verbrauchervertrauen in Finanzbranche muss durch konsequentes
Handeln wiederhergestellt werden.“
Das provisionsbasierte Vertriebsmodell in der Finanzberatung ist gescheitert, und auch verschärfte Transparenzgebote sind nicht geeignet, den Verbraucherschutz in der Finanzbranche zu stärken. Ein Systemwechsel nach dem Vorbild der Londoner City, die 2013 ein Provisionsverbot einführt, ist deshalb unabdingbar.
So lauten die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie von ConPolicy, dem Institut für Verbraucherpolitik, und den Unternehmensberatern Prof. Roll Pastuch, die im Auftrag des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH, Berlin) und der quirin bank erstellt worden ist. Demnach hat es in Großbritannien nach überwiegender Expertenmeinung auch nach Jahren verschärfter Transparenzbestimmungen keine wesentliche Verbesserung für den Verbraucherschutz gegeben. Statt einer an den Bedürfnissen des Anlegers ausgerichteten Finanzberatung kam es zu massiven Fehlverkäufen. Deshalb, so die Autoren, sei es konsequent, dass ab 2013 ein Provisionsverbot in Großbritannien gelte. Der angestrebte Systemwechsel in der Finanzberatung nütze nicht nur den Verbrauchern, sondern stärke auch die Finanzbranche und die Wirtschaft insgesamt.
Verbrauchern ist mit Transparenzgebot nicht geholfen
Die Studie geht der Frage nach, wie die Finanzberatung verbessert werden kann, indem Unabhängigkeit und Verbraucherorientierung gestärkt werden. Dazu werden verschiedene Entwicklungen, Ansätze und Lösungsvorschläge beleuchtet sowie das Beispiel Großbritannien genauer analysiert. Aus diesen Erfahrungswerten sollen Denkanstöße für die aktuelle Diskussion auf nationaler und EU-Ebene geliefert werden. „Die Ergebnisse sind klar“, sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des BVDH und Vorstandsvorsitzender der quirin bank AG. „Dem Verbraucher ist mit einem Transparenzgebot nicht geholfen“, so der Vorstand des Berufsverbandes. Immer wieder werden Verbrauchern Produkte verkauft, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen und sogar zu massiven Verlusten führen.
Wie in Großbritannien beschlossen, fordert der Honorarberaterverband ein komplettes Provisionsverbot auch auf europäischer Ebene. Zumindest müsse der Begriff der Honorarberatung endlich gesetzlich verankert werden. Diese Maßnahme müsse flankiert werden durch eine klare begriffliche Unterscheidung zwischen abhängigen und unabhängigen Beratern. Es gehe darum, für die Honorarberatung in Deutschland die gleichen wettbewerblichen Ausgangsbedingungen („level playing field“) zu erreichen. Karl Matthäus Schmidt: „Nur die Honorarberatung kann den Interessenkonflikt in der Finanzberatung auflösen. Wir brauchen dringend einen Systemwechsel, um das Verbrauchervertrauen in die Finanzbranche wiederherzustellen.“ Hierfür sei das konsequente Vorgehen in der Londoner City, am größten Finanzplatz Europas, sehr ermutigend.
Politischer Hintergrund
Am 26. September 2012 stimmt der federführende Ausschuss im Europäischen Parlament, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung, über eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ab. Umstritten ist, ob diese lediglich eine Transparenzpflicht für Provisionen oder ein generelles Provisionsverbot vorsieht. Parallel dazu hat das Bundesministerium für Finanzen einen Gesetzentwurf für November dieses Jahres angekündigt. Er soll die Honorarberatung auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen und so den Verbraucherschutz weiter stärken. „Zu den laufenden politischen Verhandlungen“, so Schmidt, „wollen wir mit unserer Studie einen substantiellen Beitrag leisten.“
Eine Zusammenfassung der Studie und die komplette Version in englischer Sprache sind abrufbar unter: ConPolicy http://ots.de/DoO9H BVDH http://www.deutsche-honorarberater.de/index.php?article_id=10009 quirinbank http://ots.de/40Gjz
Über den Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.(BVDH):
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen. Ansprechpartnerin für die Medien: Kathrin Kleinjung, Gründungsmitglied Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. Kurfürstendamm 119 in 10711 Berlin Telefon: +49 (0)30 89021-310 Telefax: +49 (0)30 89021-301 kkleinjung@deutsche-honorarberater.de
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/63861/2329837/systemwechsel-in-der-finanzbranche-zwingend/api