Berlin (ots) –
– Zahl der Beschwerdeverfahren verdoppelt sich gegenüber 2010 – Mehr als 500 Unternehmen am Verfahren beteiligt
– 2011: 50 Schlichtungssprüche und 8 Einigungen
In ihrem vierten Tätigkeitsbericht berichtet die Ombudsstelle Geschlossene über die Anzahl von Beschwerden und Verfahren, die Beschwerdegründe und -ziele sowie die Verfahrensabschlüsse im Jahr 2011.
Zunehmende Anzahl von Beschwerden und zuständigen Fällen
Im Jahr 2011 gingen 271 Beschwerden bei der Ombudsstelle ein und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (2010: 134 Anfragen) verdoppelt. Der starke Anstieg lässt sich auf verschiedene Umstände zurückführen: Zum einen zeigt er, dass die Ombudsstelle ihren Bekanntheitsgrad und Wirkungskreis weiter ausgebaut hat. Zum anderen wurden vor der Ombudsstelle Geschlossene Fonds 2011 vermehrt Sammelbeschwerden durch Rechtsanwaltskanzleien eingelegt, d.h. die Ombudsfrau hatte über mehrere gleichlautende Beschwerden verschiedener Anleger einer Fondsgesellschaft zu entscheiden. Schließlich wurden insbesondere zum Ende des Jahres 2011 viele Beschwerden gegen geschlossene Fonds noch aus den 90er Jahren eingelegt, die die Beschwerdeführer teilweise offen damit begründet haben, damit die Verjährung ihrer Ansprüche zu hemmen.
„Das erhöhte Beschwerdeaufkommen zum Jahreswechsel ist auf die in den Medien stark thematisierte Verjährung von Schadensersatzansprüchen zu diesem Zeitpunkt und die damit verbundene Verunsicherung der Anleger zurückzuführen. Eine zunehmende Unzufriedenheit bei den Anlegern neuerer Fondsprodukte war dagegen nicht zu beobachten“, erklärt die Geschäftsführerin Dr. Ulrike Busse.
Überwiegend Schadensersatz oder Vertragsrückabwicklung angestrebt
Die Beschwerden betrafen in 26 % der 2011 eingegangenen Fälle etwaige Prospektfehler. Kündigungen und Widerrufe der Beteiligung machten weitere 21 % aus. Häufiger ging es den Beschwerdeführern auch um die Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Kontroll- und Auskunftsrechte.
Ziel der Beschwerden war vornehmlich die Leistung von Schadensersatz sowie die Rückabwicklung des Vertrages. Dies wurde jeweils in einem Drittel der Fälle gefordert. Häufiger wollten die Beschwerdeführer auch die Erteilung bestimmter Auskünfte mit ihrer Beschwerde erreichen.
Acht erfolgreiche Einigungen und 50 Schlichtungen
Von den 104 Fällen, in denen die Ombudsstelle zuständig war, haben sich die Parteien in acht Fällen erfolgreich geeinigt. Durch Schlichtungsspruch endeten 50 Verfahren, zwei davon ergingen zugunsten des Beschwerdeführers, einer wegen Unbegründetheit zugunsten des Beschwerdegegners. In den 47 anderen Fällen wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen, zumeist weil sie sogenannte Musterverfahren betrafen.
„Wenn sich die Beschwerden gegen etwaige Prospektfehler richten, lehne ich die Schlichtung regelmäßig wegen des Vorliegens eines sogenannten Musterverfahrens ab. In diesen Fällen wäre die Gesamtheit aller Anleger betroffen. Aufgabe der Ombudsstelle ist es aber, individuelle Streitigkeiten zu klären“, erklärt die Ombudsfrau Dr. Inga Schmidt-Syaßen.
Immer mehr Anschlüsse
Aktuell beteiligen sich insgesamt 502 Anbieter, Fonds- und Treuhandgesellschaften am Ombudsverfahren. Das sind 150 mehr Unternehmen gegenüber dem letzten Tätigkeitsbericht. „Einige Mitglieder haben vorbildlich Mitgliederversammlungen bei ihren „Altfonds“ angestoßen, die sich fast immer für eine Beteiligung am Ombudsverfahren entschieden haben“, erklärt der Vorsitzende des Vereins Ombudsstelle, Dr. Joachim Seeler. „Der Wirkungskreis der Ombudsstelle hat sich dadurch deutlich vergrößert, und wir gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.“
Der vollständige Tätigkeitsbericht 2011 der Ombudsstelle Geschlossene Fonds kann auf deren Internetseiten unter http://www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de/publikationen.html heruntergeladen werden.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/74755/2346162/taetigkeitsbericht-2011-der-ombudsstelle-geschlossene-fonds-veroeffentlicht/api