Lahr (ots) – Der Anleihenherausgeber WGF Westfälische Grundbesitz ist pleite. Realisieren sich jetzt die befürchteten Millionenverluste für die Anleger der WGF Anleihen?
Die schlimmsten Befürchtungen, welche die Anleger der WGF AG in den letzten Tagen hegten sind wahrgeworden: Die Westfälische Grundbesitz AG meldete am 11.12.2012 Insolvenz an. Die dpa berichtet, dass der – immer wieder verschobene – Jahresabschluss 2011 einen Verlust von ca. 71 Mio. Euro ausweise. In diesem Zusammenhang richten sich die Gedanken recht schnell, auf die bereits vor Monaten in der Presse geäußerte Kritik an den durch konzerninterne Geschäfte geschönten Zahlen der Bilanz 2010. Weiterhin wurde die Immobilien des WGF AG auf Tochtergesellschaften ausgelagert.
Von besonderem Interesse ist die Insolvenz für die Anleger der Hypothekenanleihen und Genussrechte, welche die WGF AG seit 2003 herausgab. Die WGF Anleihen tragen folgende Wertpapierkennnummern: WGFH08, WGFH07, WGFH06, WGFH05, WGFH04, A0LDUL, A0JRUK und A0AQSM. Die Anleihen sind zwischen 4,875 % und 6,35 % p.a. verzinst. Die sechste WGF Hypothekenanleihe stand vier Tage nach der Insolvenzanmeldung zur Auszahlung an, welche nach dpa-Informationen nicht erfolgen soll.
In dem jetzt anstehenden Insolvenzverfahren wird sich zeigen, ob sich die in der Presse geäußerte Befürchtung, dass die Anleger der WGF Anleihe millionenschwere Verluste realisieren müssen, zutreffen wird. Noch ist es zu früh, um über den Ausgang des Insolvenzverfahrens zu spekulieren, aber ob die Anleger die allerbesten Karten haben, darf mit einem Fragezeichen versehen werden.
Die Kanzlei Dr. Stoll Kollegen berät bereits eine Vielzahl von WGF Anlegern. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll rät den Anlegern sich zu Schadensersatzansprüchen beraten zu lassen.
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