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Gesetzliche Erbfolge, Testament und Erbvertrag: Vorsorge für den Erbfall treffen

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Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Alles Wichtige dazu erfährt man bei Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, aber beispielsweise auch bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Wer erbt, bestimmt zunächst das Gesetz. Bei der gesetzlichen Erbfolge wird der Erblasser in erster Linie von seinen Abkömmlingen – den Erben erster Ordnung – beerbt. Das Recht lässt aber auch eine individuelle Regelung zu. Ein privates Testament etwa wird durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen einem Notar gegenüber mündlich oder man übergibt ihm eine entsprechende Schrift. „Im Gegensatz zum privaten Testament muss diese nicht von Hand geschrieben sein“, betont Arndt Kalkbrenner vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Eine weitere Option ist der Erbvertrag zwischen Erblasser und Erben. Er bietet ebenso viele Gestaltungsmöglichkeiten wie ein Testament. Erbverträge müssen vor dem Notar geschlossen werden. Da es sich um echte Verträge handelt, können sie vom Erblasser alleine nicht widerrufen oder geändert werden.

 

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Wer sein Erbe regeln will, muss aufpassen, dass dies auch formal korrekt und juristisch einwandfrei geschieht. Nur so können Unwägbarkeiten und mögliche Streitszenarien vermieden werden. Foto: djd/BV Volksbanken

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