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Den Krankenkassentarif wechseln

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Wie bei allen anderen Versicherungen zahlt es sich auch bei der Krankenversicherung aus, regelmäßig einen Vergleich zu anderen Anbietern anzustellen. Früher wechselten Versicherungsnehmer, um von günstigeren Prämien zu profitieren. Seit 2009 gilt in Deutschland ein einheitlicher Beitragssatz, trotzdem kann man durch einen Wechsel des Anbieters sparen oder von mehr Service profitieren. Die Krankenkassen haben verschiedene Versicherungsmodelle im Programm, um sich von der Konkurrenz abzuheben und möglichst viele Versicherte zu einem Umstieg zu motivieren. Wer nicht oft krank ist, sollte einen Wahltarif in Erwägung ziehen. Die Möglichkeiten von individuellen Vertragsvereinbarungen reichen vom Selbstbehalt bei jedem Arztbesuch bis hin zu einer Prämie für den Fall, dass man ein ganzes Jahr keine Leistung in Anspruch nimmt. Je nach Krankenkassa erhält man bei diesem Tarifmodell bis zu 600 Euro oder mehr der einbezahlten Prämie wieder retour. Außerdem steht es den Kassen frei, den Versicherten Prämien auszuzahlen wenn gut gewirtschaftet wird. Bleibt am Ende des Jahres Geld übrig, das die Kassen vom Gesundheitsfonds erhalten, kann ein Teil der Versicherungsprämien an die Kunden rückerstattet werden. Außerdem gibt es Kassen, die Versicherte belohnen, die Wert auf gesundheitsfördernde Maßnahmen legen. Manchmal kann man auch von zeitlich begrenzten Aktionen profitieren. Wer einer speziellen Berufsgruppe angehört, sollte sich gezielt über Krankenversicherung für Beamte oder andere Arbeitnehmer informieren.
Interessiert man sich für einen Wechsel, sind die unabhängigen Plattformen im Internet eine gute Informationsquelle. Hier steht eine übersichtliche Suchmaske zur Verfügung, die Details zur eigenen Person abfragt. Man muss zum Beispiel angeben wie alt man ist, wo man wohnt und ob man Kinder hat. Bei einigen Vergleichsrechnern kann man zum Beispiel angeben, ob man einen persönlichen Kontakt vor Ort vorzieht oder sich bei Fragen lieber an ein Call Center wendet.

1781587_original_clipdealer.deKündigungsfristen beachten
Natürlich bestehen bei einer Krankenversicherung Kündigungsfristen, die man einhalten muss. Es ist nicht möglich, alle paar Monate zu einem anderen Unternehmen zu wechseln. Normalerweise ist der früheste Zeitpunkt für einen Wechsel mit 18 Monaten nach Vertragsabschluß festgelegt.

 

Bild: convisum/clipdealer.de

In den meisten Verträgen ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vorgesehen. Wenn man also den Vertrag am 28. März kündigt, endet der Vertrag mit 31. Mai. Bei speziellen Modellen zum Beispiel mit einem Wahltarif gelten andere, oft längere Kündigungsfristen. Eine Ausnahme dieser Bestimmungen liegt vor, wenn die Krankenkasse ihre Tarife erhöht. In diesem Fall können Kunden das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Das Kündigungsschreiben sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per eingeschriebenem Brief. Den Bestätigungsschein der Post sollte man gut aufheben, um einen Beweis zu haben, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Die Kasse muss innerhalb von 2 Wochen den Erhalt des Schreibens bestätigen. Da Versicherungspflicht herrscht, erlischt der Vertrag bei der alten Kasse erst, wenn ein Vertrag bei einem neuen Unternehmen abgeschlossen wurde.

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