Versicherungen

Krankenkassen – ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz

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Dass es in der Schweiz auch ein Krankenkassensystem gibt, ist selbstverständlich, doch dieses unterscheidet sich in einigen Punkten maßgeblich zu dem System in Deutschland. Was sie gemeinsam haben und wo die gravierenden Unterschiede liegen, wird hier aufgezeigt.

Das Schweizer Krankenkassensystem

Jeder Bürger in Deutschland und auch in der Schweiz hat die Pflicht zur Krankenversicherung
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Schon seit dem Jahr 1996 hat die Schweiz die Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Dabei basiert hier das System auf der so bezeichneten Kopfprämie. Wer innerhalb einer vierköpfigen Familie lebt, der zahlt Krankenkassenbeiträge für zwei Kinder und zwei Erwachsene. Somit ist es nicht möglich, wie in Deutschland Familienmitglieder mitzuversichern. Zu jedem Jahresende können Schweizer ihre Krankenkasse wechseln, insofern die alte Versicherung bis zum Monatsende des Novembers gekündigt wird. Zudem spielt die Höhe des Einkommens vom Versicherungsnehmer keine Rolle, sondern sind abhängig von der jeweiligen Region. In der gesamten Schweiz gibt es insgesamt 43 Prämien, also günstigere Konditionen. Hiervon profitieren unter anderem Bürger mit einem niedrigeren Einkommen. Beantragen muss der Versicherungsnehmer das bei dem jeweiligen Kanton, wo sich auch sein Arbeitsplatz befindet. Sinnvoll ist es, sich bereits jetzt über die Krankenkassenprämien 2020 zu informieren.

Ein Teil muss selber aufgewendet werden

In der Schweiz muss der Versicherte auf jeden Fall einen Kostenanteil selber zahlen. Dabei hat er die Wahl zwischen Selbsterhalt und Franchise. Letzteres steht für einen fixen Betrag, welcher einmal im Jahr anfällt. Oftmals liegt hierzu die Untergrenze bei 300 Franken. Versicherte müssen bis zu dem genannten Betrag ihre entstandenen Kosten selber tragen. Beim Selbsterhalt handelt es sich um zehn Prozent von den Rechnungskosten – allerdings ohne den Betrag für das Franchise – und pro Jahr höchstens 700 Franken.

Kein Zuschuss durch den Arbeitgeber

Die Arbeitgeber in der Schweiz zahlen anders als die deutschen Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. In der Regel vereinbaren aber viele Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern innerhalb des Arbeitsvertrages einen Abschluss von Krankentagegeld. Abhängig vom Vertrag wird dann in einem Krankheitsfall für höchstens zwei Jahre bis zu 80 Prozent des Gehaltes seitens des Arbeitgebers weitergezahlt. In Deutschland wird diese Situation völlig anders gehandhabt, denn bei einem Ausfall durch Krankheit, kommt es im ersten Anstellungsjahr nur zu einer Weiterzahlung des Gehalts für maximal drei Wochen. Bei einer längeren Beschäftigungszeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Was Grenzgänger wissen sollten

Grenzgänger, also Arbeitnehmer aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, unterliegen einer besonderen Regelung, welche von Deutschland und der Schweiz in einem Abkommen festgelegt wurde. Jeder Arbeitnehmer unterliegt einer Krankenversicherungspflicht, und zwar in dem Land, wo sich auch das Arbeitsverhältnis befindet. Eine Ausnahme stellen da die deutschen Arbeitnehmer dar, die in der Schweiz ihren Beruf ausüben. Diese haben über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg die Möglichkeit zu wählen, ob sie sich lieber einer Krankenkasse in der Schweiz oder in den Deutschland anschließen möchten. Gleiches gilt aber auch für Österreicher, Italiener und Franzosen.

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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