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Scheidung – hohe Belastung für Nerven und Finanzen

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Die Scheidungsquote lag in Deutschland im Jahr 2019 bei 35,79 Prozent. Deutlich höher ist die Gesamtzahl an Trennungen. Da es keine offizielle Datenbank über das Scheitern von Lebensgemeinschaften gibt, können hier nur Vermutungen angestellt werden. Experten gehen davon aus, dass etwa jede zweite Beziehung in die Brüche geht. Verheiratete Menschen durchlaufen oft ein anstrengendes und zermürbendes Scheidungsverfahren. Daneben können auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf die Seele drücken.

Kredit zur Finanzierung der Scheidungskosten

Allein die Auflösung eines gemeinsamen Hausstandes sowie der Umzug, schlimmstenfalls beider Partner, ziehen hohe Ausgaben nach sich. Mit einem ohnehin knapp bemessenen monatlichen Budget ist es unmöglich, sämtliche anfallende Kosten zu bewältigen. Viele Menschen schaffen es nur durch die Aufnahme eines Kredits. Mit etwas Glück reicht ein Kleinkredit aus, der in der Regel bis 5.000 Euro geht. Die Vorteile sind eine kurze Laufzeit, kleinere Tilgungsbeträge aufgrund niedriger Kreditsumme und attraktive Zinsen. Wird mehr Geld benötigt, kommt ein anderer Ratenkredit mit höherem Volumen infrage. Es empfiehlt sich, einen kostenlosen Online-Vergleich zu nutzen, um die besten Konditionen für individuelle Ansprüche herauszufinden.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

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Bild von CQF-avocat auf Pixabay.

In Ehesachen, deren Folgeverfahren und selbstständigen isolierten Familienstreitsachen besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Nicht jeder Partner muss zwingend einen eigenen Rechtsvertreter an der Seite haben. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, reicht es, wenn nur einer der Beteiligten den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall wird nur ein Rechtsanwalt benötigt, der jedoch nur den Antragsteller vertritt. Die ausführlichen Online Informationen zu Scheidungskosten der Anwaltskanzlei Anke Knauf sowie Beispiele zur Berechnung geben einen guten Überblick über die finanziellen Anforderungen. Dazu gehören:

Gerichtsgebühren

Familiengerichte verlangen eine Gebühr, die nach dem Verfahrenswert berechnet wird. Seine Höhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter Nettoeinkommen der Ehegatten, vorhandenes Vermögen, Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und Versorgungsausgleich. Beträgt der Verfahrenswert beispielsweise 10.000 Euro, erhebt das Gericht eine Gebühr von 482,00 Euro bei einvernehmlicher Scheidung. Hinzu können weitere Kosten für die Beweisbeschaffung, Erstellung eines Gutachtens etc. kommen.

Rechtsanwaltsgebühren

Auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren ist der Verfahrenswert entscheidend. Steht keine einvernehmliche Scheidung im Raum, fallen sie in jedem Fall auf beiden Seiten an. Das Honorar kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie groß der Umfang der Tätigkeit ist. Für ein erstes Beratungsgespräch dürfen laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190 Euro netto in Rechnung gestellt werden.

Möglichkeiten zur Einsparung von Scheidungskosten

Bestenfalls stimmen die beiden Partner einvernehmlich der Scheidung zu, wobei alle möglichen Streitpunkte zu berücksichtigen sind. Somit wird nur ein Rechtsanwalt für das Gerichtsverfahren benötigt, was die Kosten in diesem Bereich halbiert. Grundvoraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung das Trennungsjahr bereits vorüber ist.

Eine weitere Alternative zur Kosteneinsparung ist das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie kann einen nicht vorhandenen Ehevertrag ersetzen. In ihr werden unter anderem die Vermögensaufteilung und der Unterhalt einvernehmlich geregelt. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann zu einer verkürzten Dauer des gerichtlichen Verfahrens und damit zu einer Kostensenkung beitragen.

Heftige Streitigkeiten vor Gericht, die sich lange Hinziehen, treiben sämtliche Kosten in die Höhe. Um strittige Punkte außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, empfiehlt sich die Einschaltung eines Mediators. Er vermittelt zwischen den Ehepartnern, indem er die Gesprächsführung übernimmt und die Weichen für Kompromisslösungen stellt. Zwar erfordert eine Mediation gleichfalls eine finanzielle Investition, sie bietet jedoch erhebliche Kostenvorteile, wenn mithilfe des Vermittlers eine einvernehmliche Scheidung erreicht werden kann.

Nicht empfehlenswert: trotz endgültiger Trennung auf Scheidung verzichten

Schiebt man die Scheidung lange Zeit hinaus, können persönliche und finanzielle Nachteile entstehen. Dazu zählt der Unterhaltsanspruch bei Pflegebedürftigkeit. Je länger die Ehe offiziell beendet ist, desto niedriger ist das Risiko, zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtet zu werden. Geht es um bloßes Getrenntleben, ist der Anspruch des Betroffenen auf Unterhalt unantastbar.

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