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Freundschaftsdienst ohne Stress

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Saarbrücken. Umzug, Familienausflug oder Spritztour – Gründe, das eigene Auto an Verwandte oder Freunde zu verleihen, gibt es viele. „Es wird schon nichts passieren“, lautet dabei häufig das Motto. Sind die weiteren Fahrer jedoch im Kfz-Versicherungsvertrag nicht eingetragen, kann es im Schadenfall schnell teuer werden. CosmosDirekt zeigt, was Autofahrer beachten müssen, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen.

Sein Auto an Freunde oder Familienmitglieder zu verleihen, ist für viele Fahrzeugbesitzer ein selbstverständlicher Freundschaftsdienst. Nur wenige Autobesitzer machen sich dabei bewusst, dass der andere mit diesem Auto in einen Unfall verwickelt werden könnte. Zwar steht die Unversehrtheit an erster Stelle – dennoch kann ein Unfall mit dem geliehenen Wagen zur Belastungsprobe für die Freundschaft werden. Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt erklärt, was bei einem Autoverleih im Hinblick auf die Kfz-Versicherung zu beachten ist.

Quelle: "obs/CosmosDirekt/Mauricio Jordan/iStock".
Quelle: „obs/CosmosDirekt/Mauricio Jordan/iStock“.

Zusätzliche Fahrer immer angeben

Generell empfiehlt es sich, alle Personen in den Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen, die mit dem Wagen unterwegs sind. „Bereits beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man daher überlegen, wer das Auto künftig nutzt. Hier kann zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten gewählt werden“, so Wagner. Bei der Ermittlung des zu zahlenden Beitrags spielt oft das Alter des jüngsten Fahrzeugnutzers eine Rolle. So fallen meist für Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren höhere Beiträge an als für erfahrene Autofahrer.

Nachzahlung statt Vergünstigung

Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird, profitiert der Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen. Wird das Auto dann ausgeliehen, kann das teuer werden. Bei einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch im Anschluss die Beiträge nachzahlen, die er aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zuvor gespart hat. Zudem hat der Kfz-Versicherer die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe zu erheben. Dies kann ein kompletter Jahresbeitrag sein. „Wer bei seiner Versicherung angibt, dass beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite“, so Wagner.

Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall

Verursacht ein im Kfz-Vertrag nicht angegebener Fahrer mit einem geliehenen Auto einen Unfall, kommt die Vollkasko-Versicherung für die Schäden am Fahrzeug auf – abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Versicherungsnehmer muss somit künftig einen höheren Vollkasko-Beitrag zahlen.

„Problematisch wird es, wenn für den Wagen gar kein Vollkasko-Schutz besteht“, sagt Kfz-Versicherungsexperte Wagner. „Ein Unfall kann dann zur echten Belastungsprobe für die Freundschaft werden. Denn auch die Privat-Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht.“

Quelle: ots

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