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Gesundheitswesen 2015: 15 wichtige Neuerungen

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Rostock. Das Gesundheitswesen ist auch zum Jahreswechsel 2014/2015 zahlreichen Veränderungen und Reformen unterworfen. Millionen Versicherte müssen sich auf Neuerungen einstellen. Das 1A Verbraucherportal hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt und verrät, wie sich Verbraucher verhalten sollten.

1.Zusatzbeiträge für gut 50 Millionen zahlende Kassenversicherte: Zum 1.1.2015 sinkt zwar der einheitliche Beitragssatz für Kassenversicherte von 15,5 auf 14,6 Prozent. Doch diesen können und werden die Krankenkassen durch individuelle prozentuale Zusatzbeiträge aufstocken. Wie hoch die Zusatzbeiträge der rund 130 Kassen sein werden, ist noch abzuwarten. Erst vereinzelt haben Krankenkassen Zusatzbeiträge zwischen 0,3 und 0,9 Prozent bekannt gegeben. Das Gros der Kassen wird erst in der zweiten Dezemberhälfte die Sätze für 2015 veröffentlichen. Der pauschale einkommensunabhängige Zusatzbeitrag entfällt. Unterm Strich wird die Neuregelung im Vergleich zu 2014 für viele Versicherte eine kurzfristige Preissenkung bedeuten. Sicher ist: Durch die Neuregelungen wird es wieder günstige und teure Krankenkassen geben. Das 1A Verbraucherportal hat alles wichtige rund um die Zusatzbeiträge und eine Vorab-Liste der Beitragssätze ab 2015 unter http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag zusammengestellt.

2. Neue Krankenkassenbeiträge für Studenten: Bisher haben Studenten – sofern sie aufgrund des Alters oder des Einkommens nicht familienversichert waren – einen festen Kassenbeitrag bezahlt. Dieser sinkt 2015 analog zum allgemeinen Beitragssatz leicht. Doch die Ersparnis wird durch Zusatzbeiträge je nach Kasse ganz oder teilweise aufgebraucht.

3. Abschaffung des Sozialausgleichs: Der bisherige bürokratische Sozialausgleich, der bis Ende 2014 Geringverdiener vor zu hohen pauschalen Zusatzbeiträgen schützen sollte, entfällt zum 1. Januar. Grund: Über die die neue einkommensabhängige Gestaltung der Zusatzbeiträge sind Personen automatisch geringer belastet.

4. Abschaffung der Kassen-Prämien für Versicherte: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Krankenkassen so gut gewirtschaftet, dass sie Prämien an die Versicherten ausschütten konnten, quasi als Pendent zum pauschalen Zusatzbeitrag. Mit dessen Abschaffung wird es auch keine pauschalen Prämien mehr ab 2015 geben, selbst wenn die Kassen gut wirtschaften.

5. Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung: Um 0,3 Prozentpunkte steigt der Beitragssatz auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose 2,6 Prozent) des versicherungspflichtigen Einkommens. Bis Ende 2017 ist nochmal eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte vorgesehen.

6. Pflegeversorgungsfonds: Der Pflegevorsorgefonds soll Rücklagen für später ansparen, wenn durch die demografische Entwicklung mehr Pflegebedürftige in Deutschland leben. Gespeist wird der Fonds aus Versichertenbeiträgen.

7. Neue Pflege-Leistungen: Durch die Pflegereform werden die Sätze für Pflegegeld erhöht, Pflegebedürftige erhalten höhere Zuwendungen für Sachleistungen und für Pflegehilfsmittel sowie für den barrierefreien Umbau von Wohnraum.

8. Pflegezeit: Angestellte erhalten einen Anspruch auf eine bezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu 10 Tagen zur Pflege von Angehörigen. Das soll eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und eine Stärkung der kostengünstigen häuslichen Pflege gegenüber der teuren stationären Pflege bringen. Ein Spezialportal zur Pflege hat unter http://www.pflegeversicherung.net/pflegezeit Details zur Pflegezeit zusammengefasst.

9. Nur noch elektronische Gesundheitskarte gilt bei Arztbesuch. Die bisherige Übergangszeit, in der neben der neuen „eGK“ auch die alte Versichertenkarte galt, endet am 31.12.2014.

10. Höhere Beitragsgrenzen zur Krankenversicherung: Das führt für Besserverdienende zu höheren Beitragszahlungen (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze) sowie zu einem erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (Anhebung der Versicherungspflichtgrenze).

11. Bessere Ausstattung von Krankenhäusern: Im Zuge der Krankenhausreform soll ab 2015 mehr Geld für Krankenhäuser fließen, damit die Ausstattung verbessert und Krankenhauspersonal aufgestockt und entlastet werden kann.

12. Gründung eines Gesundheits-Qualitätsinstituts: Ab Juli 2015 wird ein „Institut zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ aufgebaut. Dies soll die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern.

13. „ElterngeldPlus“ tritt in Kraft: Eltern können ab 2015 länger Elterngeld beziehen, wenn Mutter und Vater mindestens vier Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Das soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und Vätern bessere Möglichkeiten geben, sich an der Erziehung des Nachwuchses zu beteiligen. Die Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

14. Berufsunfähigkeitsversicherung wird teurer: Durch das Lebensversicherungsreformgesetz sinkt ab 1.1.2015 der Höchstrechnungszins, was einige Versicherungen, wie die BU, voraussichtlich etwas verteuert. Außerdem wird es schwieriger, eine BU zu bekommen. Versicherte sollten sich noch 2014 mit dem Thema auseinandersezten. Ein Themenspezial zur BU hat unter http://www.1a.net/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung alles wichtige zusammengefasst.

15. Finanzielle Entlastung für Hebammen: Krankenkassen unterstützen Geburtshelferinnen, die nur wenige Geburten begleiten, finanziell. Damit wird sichergestellt, dass diese durch die Beiträge zur Berufshaftpflicht nicht überfordert werden. Die bisherige Übergangsregelung wird zum 1.7.2015 durch einen dauerhaften „Sicherstellungszuschlag“ ersetzt.

Vorschau ab 2016

1. Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen: Das Präventionsgesetz, das ab 2015 kommen soll, hat zum Ziel, Gesundheit stärker zu fördern und Krankheiten stärker vorzubeugen, u.a. durch Maßnahmen in Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen.

2. Bessere Gesundheitsversorgung auf dem Lande: Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums soll in den kommenden Jahren greifen und neben der Stärkung ländlicher Regionen die Überversorgung von Ballungszentren abbauen. Allerdings ist noch unklar, wann das Gesetz genau kommt.

3. Pflegestufen werden Pflegegrade: Im Zuge der Pflegereform ist geplant, die bestehenden 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umzuwandeln. Das soll eine Abkehr von der bisherigen „Minutenpflege“ und damit eine bessere, individuellere Versorgung der Pflegebedürftigen bringen.

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