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MPC Rendite – Fonds VI Schadensersatzansprüche sichern

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Dieburg. Vollständige Rückabwicklung und Erstattung der ursprünglichen Investition. Aktuell wird den Anlegern des gefloppten Fonds MPC Rendite – Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG der Verkauf ihrer Beteiligung zu ca. 23 % ihrer ursprünglichen Beteiligungssumme angeboten. Doch Vorsicht ist angezeigt.

Wer den vorgegebenen Vertrag abschließt, akzeptiert in § 5 u. a., dass Ansprüche wegen … fehlerhafter Anlageberatung … auf den Käufer übergehen. Das dürfte insbesondere auf Forderungen gegen beratende Kreditinstitute gemünzt sein.

Dabei sind die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung gerade gegen diese erfolgreich Schadensersatzansprüche in voller Höhe der ursprünglichen Beteiligung durchzusetzen, oft überdurchschnittlich gut. Informieren Sie sich gern darüber vermittels unserer Pressemitteilung MPC Rendite – Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG, Schadensersatzforderungen gegen Commerzbank AG.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.

Die Informationen, die die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Rechtsanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die die Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie unsere Rechtsanwälte gern entsprechend, damit diese Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MPC Rendite Fonds Leben plus“ beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

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