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„Rio Ardeche“ Schifffahrtsgesellschaft

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Hamburg. Am 19. Dezember 2014 ist über das Vermögen der „Rio Ardeche“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, einem Schiffsfonds der MPC Capital AG, beim Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 67a IN 498/14). Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Gittermann bestellt worden. Bei dem Fonds handelt es sich um eine Ein-Schiffs-Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 20,53 Millionen Euro Eigenkapital. Die Gelder des Fonds, dessen Anteile bis 14. Juni 2006 vertrieben worden waren, wurden in ein 2.490 TEU-Vollcontainerschiff investiert. Das Schiff war ab November 2006 für acht Jahre an CMA-CGM verchartert worden.

Doch Mitte 2014 sind ernsthafte finanzielle Probleme aufgetreten. Denn um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft in den kommenden Jahren sicherzustellen sei – so heißt es in einem Schreiben an die Anleger im August – ein zusätzliches Eigenkapital von rund sechs Millionen US-Dollar notwendig. Doch einen Beitrag der Gesellschafter in dieser Höhe habe man nicht empfehlen können, da der aktuelle Marktwert des Schiffes von etwa 13 Millionen US-Dollar voraussichtlich nicht die dann noch ausstehenden Darlehen von etwa 14 Millionen US-Dollar abgedeckt hätte. Außerdem hätte er keine ausreichende Sicherheit für das Neukapital geboten. Für die investierten 566 Anleger hat das fatale Folgen: Totalverlust. Und die Anleger, die statt der versprochenen Ausschüttungen in Höhe von 56 Prozent nur Ausschüttungen in Höhe von zehn Prozent erhalten haben, müssen sich darauf einstellen, durch den Insolvenzverwalter auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Das heißt: Die Kommanditistenhaftung lebt wieder auf.

„Noch ist das investierte Kapital nicht zwingend verloren“, ermutigt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte die Anleger. Diese sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken, Sparkassen und freien Anlageberatern durchsetzen lassen. Das müsse allerdings schnell gehen. Denn, so Hahn weiter: „Für Beteiligungen, die im Jahr 2005 gezeichnet wurden, droht die Verjährung. Die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist endet auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Jetzt müssen also dringend Maßnahmen zur Verjährungshemmung ergriffen werden.“

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