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ERGO Betriebs-Rente Garantie

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Düsseldorf. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist die Direktversicherung das effektivste Angebot für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter. Die neue ERGO Betriebs-Rente Garantie bietet bewährte Sicherheit, viel Flexibilität bei der Beitragszahlung und gute Ertragschancen in allen Zinsphasen. Eine Besonderheit ist die Zusatzversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung und zu gleichem Beitrag für alle Berufsgruppen.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Alterssicherung in Deutschland. Sie hilft schon heute vielen Menschen, ihre Alterseinkünfte auf dem gewünschten Niveau zu sichern. In kleineren Unternehmen wird eine bAV jedoch viel zu selten genutzt, obwohl jeder Mitarbeiter ein Recht darauf hat.

Bild: Frank Neuroth, Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung AG, verantwortlich für Betriebliche Altersversorgung und Produktmanagement. Quelle: ots.
Bild: Frank Neuroth, Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung AG, verantwortlich für Betriebliche Altersversorgung und Produktmanagement. Quelle: ots. Quelle: ots.

Direktversicherung als beste Lösung

Die ERGO Betriebs-Rente Garantie macht es Unternehmen leicht, dieses Recht ohne großen Aufwand umzusetzen. Das ist jedoch nicht alles, was die neu entwickelte Direktversicherung zu bieten hat. „Wir haben mit der ERGO Betriebs-Rente Garantie eine der modernsten Lösungen für die bAV entwickelt“, sagt Frank Neuroth, Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung und verantwortlich für die betriebliche Altersversorgung. „Sie zeichnet sich durch gute Renditechancen in allen Zinsphasen aus und bietet die Flexibilität, die unsere Kunden heute fordern.“

Die neue ERGO Betriebs-Rente Garantie im Detail

Dynamisches Anlagekonzept.

Die neue Direktversicherung verbindet Garantie und Ertragschance in einem ausgewogenen Verhältnis. Kunden partizipieren schneller an steigenden Zinsen als bei einer klassischen Direktversicherung. Das Anlagekonzept entspricht der im Juli 2013 eingeführten privaten Rentenversicherung ERGO Rente Garantie.

Flexible Beiträge.

Verändert sich das Einkommen oder die Lebenssituation, können Arbeitnehmer die monatlichen Beiträge erhöhen oder senken. Sonderzahlungen wie Bonifikationen oder Weihnachtsgeld können in die ERGO Betriebs-Rente Garantie fließen – auch zusätzlich zum laufenden Beitrag.

Variabler Rentenbeginn.

Manche Menschen wollen früh in Rente, andere möglichst lange arbeiten. Bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie können Arbeitnehmer bereits mit 62 Jahren die Rente beziehen oder bis 70 im Beruf bleiben. Diese Verfügungsphase können sie beitragsfrei oder beitragspflichtig nutzen.

Einfacher Wechsel.

Falls ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, kann er seine ERGO Betriebs-Rente Garantie mitnehmen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Der Mitarbeiter kann seine Versorgung entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen, wenn dieser einverstanden ist. Oder er führt den Vertrag ohne die staatliche Förderung privat fort.

Neues Rentenfaktorkonzept.

ERGO verwendet den bei Rentenbeginn aktuellen staatlich festgelegten Höchstrechnungszins. So profitiert der Kunde zum Rentenbeginn sofort von gestiegenen Zinsen. Die bei Vertragsabschluss gültigen Annahmen bei Biometrie und Kosten ändern sich nicht.

Vielfältige Erweiterung.

Arbeitnehmer können zusammen mit ihrem Arbeitgeber unterschiedliche Zusatzversicherungen abschließen. Dazu gehören Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen genauso wie die Absicherung der Hinterbliebenen.

Innovativer Invaliditätsschutz.

Ergo bietet eine spezielle Zusatzversicherung bei Gruppenverträgen ab zehn Personen: Arbeitgeber können einen obligatorischen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit einschließen. Dann erhalten alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Tätigkeit – automatisch einen finanziellen Invaliditätsschutz, der die gesetzliche Absicherung ideal ergänzt. Das Besondere: Die Versicherten müssen keine Gesundheitsfragen beantworten und der Beitrag ist für alle Berufsgruppen gleich. Es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Quelle: ots.

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