Auch aus zukünftigen Darlehensverträgen kann Geld zurückgefordert werden
Zug. Infolge der europäischen Finanzmarktkrise und der damit einhergehenden niedrigen Kapitalmarktzinsen wurden seit 2008 zahlreiche Forward-Darlehen abgeschlossen. Bei dieser Form des Finanzierungsvertrages können sich Kunden nämlich bis zu 3 Jahre vor Ablauf eines bereits bestehenden Darlehens, Niedrigzinsen für die Zukunft im Rahmen einer Anschlussfinanzierung sichern. In den vergangenen Jahren ist das Zinsniveau jedoch noch weiter gesunken, so dass die Konditionen für zukünftige Finanzierungen derzeit noch lukrativer sind. Wie auch Kunden, die bereits vor geraumer Zeit ein Forward-Darlehen abgeschlossen haben, dennoch von den aktuellen Zinsen profitieren können, verrät DARLEHENSnotruf, das Verbraucherprojekt der proConcept.
Verträge widerrufen – ohne Zusatzkosten
Zahlt ein Kunde vor dem vereinbarten Laufzeitende einen Kreditvertrag ab, erhebt das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung, um die so entgangenen Zinsen zu kompensieren. Auch bei Forward-Darlehen können zusätzliche Kosten entstehen – nämlich dann, wenn der Darlehensnehmer auf die Auszahlung der zukünftigen Finanzierung verzichtet – zum Beispiel, um von den aktuellen, noch günstigeren Zinsen zu profitieren. In diesem Fall berechnet die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung. Entscheidet sich der Kreditkunde also dafür, das bereits geschlossene Forward-Darlehen durch ein anderes Forward-Darlehen zu ersetzen, muss er eine Strafgebühr entrichten. „Es sei denn, er kann problemlos aus dem alten Vertrag aussteigen.“, wissen die Experten von DARLEHENSnotruf und geben zu bedenken, dass die Mehrzahl aller ab 2002 geschlossenen Kreditverträge unzulässige Klauseln oder fehlerhafte Passagen enthalten. Und ist ein Kreditvertrag fehlerhaft, kann ein Kunde davon zurücktreten – ohne eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen.
DARLEHENSnotruf prüft Kreditverträge auf Rückerstattungsansprüche
Ob ein Kreditvertrag tatsächlich fehlerhaft ist, vermögen Laien kaum einzuschätzen. Hier empfiehlt sich die fach- und sachgemäße Prüfung durch einen Kreditexperten. Und nicht nur das: Etwaige Ansprüche geltend machen, sollten Kunden niemals auf eigene Faust, denn das kann im schlimmsten Fall sehr langwierig und kostenintensiv werden. Wer wirklich schnell sein Recht und Geld erhalten möchte, sollte sich unbedingt an einen kompetenten Anwalt wenden. DARLEHENSnotruf hat davon gleich ein ganzes Netzwerk bestehend aus 50 Kanzleien, das die Ansprüche von Kunden schnell und effektiv durchsetzt.
Informationen anfordern und Kontakt aufnehmen, können Kreditkunden unter info@proconcept.ag oder 0345 – 47224 3000.
Quelle: LifePR.