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Bauwirtschaft: Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn

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Berlin. „Es ist geradezu absurd eine Verdienstgrenze von 2.958 Euro anzusetzen. Selbst wenn man von einer regelmäßigen 60 Stunden-Woche ausgeht – das wäre bereits Ausbeutung, kommt man nur auf einen Monatslohn von etwas über 2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte als Obergrenze ausgereicht.“ Mit diesen Worten kritisierten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein die Aufzeichnungspflicht zum gesetzlichen Mindestlohn.

Und weiter: „Die wirtschaftserfahrene Arbeitsministerin Nahles selbst hatte zuerst sogar noch 4.500 Euro als Obergrenze vorgeschlagen. Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn man gleich 6.324 Euro angesetzt hätte. Denn das würde man verdienen, wenn man 24 Stunden am Tag bei 31 Tagen pro Monat arbeitet – und den Mindestlohn dafür bekommt.“

Anlässlich der gemeinsamen Jahresauftaktpressekonferenz forderten sie eine sofortige Korrektur dieser Regelung. „Man hat sich hier von den Gewerkschaften total aufs Glatteis führen lassen. In Wahrheit ist die Regelung ein Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz. Das hätte man aber korrekterweise auch so sagen müssen, dass hier ein weiteres Thema der Koalition von hinten auf die Abarbeitungsliste kam.“ So Loewenstein.

Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. „Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters. Bei der Prüfung dieses Vorschlags muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass das Bundeszentral- und das Gewerbezentralregister bereits alle notwendigen Informationen enthalten, die notwendig sind, um „Korruption“ wirksam bekämpfen zu können. Darüber hinaus besteht über die sog. „Präqualifikation“ bereits eine offizielle elektronische Liste geeigneter deutscher Bauunternehmen.“ Erklärte Bauer die Position der deutschen Bauwirtschaft.

Im Hinblick auf die wichtigen Themen Ressourcen- und Umweltschutz forderten die beiden Präsidenten praxisorientierte Rahmenbedingungen. Dazu gehören: harmonisierte Bewertungsgrundlagen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle im Rahmen einer neu konzipierten Mantelverordnung, die Sicherstellung des Bauens im Grundwasser mit bewährten und genormten Baustoffen und Bauprodukten und die Anerkennung des Deponiebedarfs, um einen geordneten Umgang mit nicht verwertbaren mineralischen Abfällen sicherzustellen.

Abschließend forderte Bauer die Bundesregierung auf, „nach einem Jahr wirtschaftsbelastender Politik die Anliegen der deutschen Volks- und Bauwirtschaft ernster zu nehmen und in den Fokus zu rücken. Wir brauchen eine Bundesregierung, die nicht nur ihre sozialen Anliegen umsetzt, sondern auch wirtschaftspolitisch auf Kurs kommt.“

Quelle: ots.

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