Bestellerprinzip als Chance zum Neuanfang?
Hamburg. Viele Immobilienprofis sehen ihre Existenz durch die Einführung des Bestellerprinzips bedroht, doch es gibt auch Grund zur Hoffnung. Denn 50 Prozent der Eigentümer in Deutschland sehen im Bestellerprinzip sogar eine Lösung für das schlechte Maklerimage. Das zeigt eine aktuelle Studie des Immobilienportals Immonet.
Im Rahmen einer Studie zu den Auswirkungen des Bestellerprinzips führte Immonet im Oktober rund 500 Interviews mit Immobilienbesitzern, die ihre Objekte privat vermieten. Das Ergebnis: 57 Prozent der befragten Eigentümer glauben, dass die Makler durch das Bestellerprinzip besser in der Lage sind, die Interessen ihres Auftraggebers zu vertreten. Immerhin die Hälfte ist darüber hinaus überzeugt, dass sich durch das neue Gesetz das Maklerimage nachhaltig verbessern wird. Dem Wert eines professionellen Vermittlers sind sich Immobilienbesitzer durchaus bewusst. So schätzen 78 Prozent die Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes sowie 75 Prozent eine valide Auswahl solventer Mieter als wichtigste Eigenschaften eines Maklers ein.
Bedenken der Makler sind nicht unbegründet
„Wer bestellt, muss zahlen.“ Tritt dieses Prinzip ab dem nächsten Jahr in Kraft, fürchten Immobilienprofis, dass Vermieter die Vermittlung ihrer Objekte künftig selbst in die Hand nehmen. Gänzlich auszuklammern sind diese Bedenken tatsächlich nicht: 82 Prozent der Immobilieneigentümer sind überzeugt, dass Vermieter aufgrund des neuen Gesetzes künftig auf Makler verzichten. 62 Prozent sehen dadurch die Existenz vieler Makler in Gefahr. Vermieter sind offenbar nicht bereit, die Kosten, die bislang von den Mietern getragen wurden, zu übernehmen.
Mit dem Ansteigen der Immobiliennachfrage nach der Finanzkrise 2008, erfuhr auch die Vermittlungsbranche extremen Zulauf. Um etwa 30 Prozent ist die Zahl der Makler seit 2007 gestiegen. So tummeln sich laut Branchenstatistiken aktuell ungefähr 35.000 Vermittler am Markt. Markteintrittsvoraussetzungen in Form eines Sachkundenachweises gibt es bisher nicht, obwohl die Forderung nach dem Einlösen dieses Aspekts des Koalitionsvertrags auf Verbandsseite der Makler immer lauter wird. Eine Marktbereinigung ist mit dem Verabschieden des Bestellerprinzips zu erwarten. Es bleibt zu beobachten, ob hierdurch eine echte Qualitätsauslese gewährleistet ist.
Quelle: ots