Brenne auf mein Licht, aber nur meine liebe Laterne nicht
Stuttgart. Wenn im Herbst kleine Lampionträger durch die Straßen ziehen, „Sonne, Mond und Sterne“ gesungen wird und freudiges Kinderlachen ertönt, dann ist es wieder soweit: St. Martin steht vor der Tür. Der 11. November hat in Deutschland Tradition und erfreut Groß und Klein mit Laternenumzügen, Martinsgänsen und natürlich dem heiligen Martin zu Ross. Die Württembergische Versicherung AG, ein Tochterunternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), klärt auf, wo und wann trotz all der Freude Vorsicht geboten ist.
Der Martinstag geht auf den römischen Soldaten Martin von Tours zurück. Der Überlieferung nach begegnete er mit 18 Jahren einem nackten Bettler, der an einem kalten Wintertag Passanten um Hilfe anflehte. Während andere den Bettler ignorierten, zerschnitt Martin seinen Mantel und gab ihm eine Hälfte. Aufgrund dieser gütigen Tat wird der Martinstag als „Tag der Nächstenliebe“ gefeiert. In der darauffolgenden Nacht soll ihm Jesus im Traum erschienen sein, woraufhin Martin der Kirche beitrat und sich von nun an um die Armen und Kranken kümmerte. Am 11. November 397 n. Chr. wurde Martin von Tours in Begleitung eines großen Trauerzugs beerdigt. In dieser Tradition ziehen noch heute vor allem Kinder mit Laternen durch die Stadt, um dem barmherzigen Samariter zu gedenken.
Kinder vor Gefahren schützen
Wird ein solcher Umzug vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte veranstaltet, sind die Kinder gesetzlich unfallversichert. Nicht nur während des Umzugs, sondern auch auf dem direkten Hin- und Rückweg nach Hause. Eltern, Besucher oder auch Kinder, die nicht zu der Kindereinrichtung gehören, stehen nicht unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Hier lohnt sich eine private Unfallversicherung, damit nach einem Unfall alles glatt läuft. Viele Versicherer bieten darüber hinaus eine spezielle Kinder-Unfallversicherung an, die vor finanziellen Folgen schützt.
Eine private Unfallversicherung ist auch bei öffentlichen Martinsumzügen, die zum Beispiel von der Stadt organisiert sind, hilfreich, denn hier sind Besucher und Umzugsteilnehmer nicht gesetzlich versichert.
Um die Unfallgefahr von Kindern bei nächtlichen Veranstaltungen von vornherein zu reduzieren, lohnen sich Reflektoren und helle Kleidung. Beim Kauf sollte auf retroreflektierendes Material geachtet werden, das der DIN EN 13 356 entspricht. Farblich sollten sie silbern oder weiß sein, denn diese leuchten heller als rote oder grüne Reflektoren.
Sichere Leuchtmittel sind ratsam
Auch wenn es gerade die bunten, selbstgebastelten Laternen sind, die die Augen der Kinder zum Strahlen bringen, sollte man vorsichtig sein, besonders wenn „echte“ Kerzen genutzt werden. Einmal den Stab zu stark geschwenkt, einmal die Flamme nicht im Blick gehabt oder gar ein Zusammenstoß mit anderen Kindern und schon können Laternen in Flammen aufgehen. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Privat-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn wenn dadurch ein Schaden entsteht, wehrt sie unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und ersetzt ihn bei berechtigten Ansprüchen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungserweiterung „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen ist. Um im Voraus sicher zu gehen, sind elektrische Kerzen und Leuchtstäbe eine gute Alternative, damit die Kleinen ihren Spaß haben können und der Martinsumzug ein glückliches Ende nimmt.