München. In einem Unternehmen ist kein Bereich derart von so vielen gesetzlichen Bestimmungen und Änderungen betroffen, wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hinzu kommen enorm komplexe Bausteine der Entgeltoptimierung und betrieblichen Altersvorsorge. Die damit verbundenen Einrichtungen und etwaige Änderungen fordern das Fachpersonal in immer kürzer werdenden Abständen durch ständig komplexere Themen und Prozesse. Die daraus resultierende Weiterbildung der Fachabteilung bei Steuerberater und in Unternehmen kann hier schnell an ihre Grenzen geraten.
Somit ist verständlich, dass die Gefahr fehlerhafter Abrechnungen steigt und die daraus resultierenden Konsequenzen zu kostspieligen Nachzahlungen an Behörden und Arbeitnehmer und unter anderem auch zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
Dazu sind Steuerberater und Unternehmer gleichermaßen seit Einführung des Mindestlohnes und der Entgeltoptimierung mehr denn je gefordert, Unternehmen vor Haftung zu schützen.
Die Auslagerung der Lohnabrechnung an Drittanbieter ist somit auf Grund der nachfolgenden Entscheidungskriterien oft der einzige Ausweg:
– Durch die komplexen Erfassungs-, Abrechnungs- und Meldeprozesseund die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen bedeutet eine korrekte Lohnabrechnung für den Sachbearbeiter im Unternehmen einen hohen Zeitaufwand.
– Durch diesen Zeitfaktor und das Know How entstehen oft versteckte Kosten. Zählt man nun auch noch die Software vor Ort inklusive der Updates und der Wartung hinzu, stellt man fest, dass die Lohnabrechnung kostenintensiver ist, als auf den ersten Blick gedacht.
– Durch die ständige Änderung der gesetzlichen Grundlagen der Lohnabrechnungen und der erhöhten Anforderung an das Bescheinigungswesen gegenüber Behörden und Arbeitnehmer wird die Lohnabrechnung stets komplexer.
– Durch den Einfluss der drei großen Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht ist die Abrechnung zudem risikobehaftet und enthält eine Unmenge an Gefahrenquellen.
Das Deutsche Lohnrechenzentrum, Partner der Verbände und Steuerberater, bietet nun als innovative Neuerung über bereits bestehende Outsourcing-Lösungen und Lohnabrechnungen hinaus, jedem Arbeitgeber die Möglichkeit auf das umfassende Know How von Fachanwälten für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zurückzugreifen. Diese Zusammenarbeit bietet nicht nur umfassende Rechtssicherheit und die Minimierung von Haftungsrisiken, sondern bedeutet für Unternehmen vor allem Zeitersparnis, da es nur noch einen Ansprechpartner für den großen Themenbereich Lohn -und Gehaltsabrechnung gibt. Stolz zeigt sich Geschäftsführerin Katharina Maurer, selbst Steuerberaterin und Juristin: „in den letzten Jahren lernte ich so viele Steuerberaterkollegen kennen, welche allesamt mit dem Thema Lohn zu viel unproduktive Zeit und Ressourcen verschwendeten. Zeit, die Sie anderweitig gut verwenden könnten.“
Zudem bietet das Deutsche Lohnrechenzentrum die Abrechnung von entgeltoptimierten Löhnen an. Damit ist dem Schreiben vom 27.10.2014 vom bayerischen Landesamt für Steuern zum Thema Nettolohnoptimierung vor dem Hintergrund des Steuerberatungsgesetzes Sorge getragen, dass sich Unternehmen durch falsch implementierte Entgeltoptimierungssysteme Haftungsproblemen aussetzen. Demnach fällt nämlich die Einführung der Nettolohnoptimierung unter die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne nach §5Abs. 1 StBerG.
Bernhard Schindler, Präsident des Bundesverbands demografischer Wandel – Unternehmerverband Deutschland begrüßt diese Einrichtung: „Aufgrund der heutigen Gesetzgebung mit Mindestlohn und Rente mit 63 ist Lohnabrechnung und Lohngestaltung, mehr denn je eine vertrauensbildende Maßnahme und bedarf ausgewiesener Experten.“ Damit begrüßt er ausdrücklich die jüngste Klarstellung des bayerischen Landesamts für Finanzen zum Thema Entgeltoptimierung und Steuerberatung.
Quelle: ots.