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Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für dritte Bahn am Flughafen München

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Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von sechs Kommunen gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren um die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München zurückgewiesen. Der Spruch der Leipziger Richter bestätigt einmal mehr die große Kompetenz deutscher Flughäfen bei der Planung von Ausbaumaßnahmen. Sechs Beschwerden von Privatklägern stehen noch zur Entscheidung an.

Bild: Flughafen München GmbH.  Quelle: "obs/ADV Deutsche Verkehrsflughäfen/©_Flughafen_München_GmbH".
Bild: Flughafen München GmbH. Quelle: „obs/ADV Deutsche Verkehrsflughäfen/© Flughafen München GmbH“.

Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV: „Die drei Gesellschafter des Flughafens München – die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und der Bund – haben ihrem Airport vor zehn Jahren den Auftrag erteilt, den Ausbau auf den Weg zu bringen. Ein gültiger Planfeststellungsbeschluss liegt seit mehr als drei Jahren in der Schublade. Vor einem Jahr hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach intensiver Prüfung bestätigt, dass die Planer des Flughafens München alle rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Natur mustergültig umgesetzt haben.

Und jetzt haben die Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts dies noch einmal bestätigt. Es ist höchste Zeit, dass die Politik sich darum kümmert, dass dieses für Deutschland so wichtige Infrastrukturprojekt, das den Steuerzahler keinen Cent kostet, endlich umgesetzt wird!“

Quelle: ots.

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