Grundrechte von Lebensversicherungskunden verletzt
Zug. Erneut haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes das Verhalten deutscher Richter in Verfahren gegen Lebens- und Rentenversicherer für unzulässig erklärt und eine Neuverhandlung der Fälle angeordnet. Verantworten muss sich diesmal das Oberlandesgericht Stuttgart in drei von LV-Doktor initiierten Verfassungsbeschwerden.
Sämtliche Prämien nebst Zinsen wegen fehlerhafter Belehrung zurückgefordert
Ausgangspunkt für die Verfassungsbeschwerden waren verschiedene von LV-Doktor betreute Fälle, in denen Kunden ihre Lebensversicherung kündigen lassen und die vollständige Rückabwicklung der Verträge bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft begehrt hatten. Weil sie bei Vertragsschluss nicht ausreichend belehrt wurden, forderten die betroffenen Kunden – unterstützt von den LV-Doktor-Anwälten – sämtliche eingezahlten Gelder zuzüglich Verzinsung von den Versicherungsgesellschaften zurück. Die Lebensversicherer wiesen diese Forderungen allerdings mit der Begründung zurück, dass ein Widerrufsrecht längst verjährt wäre. Deshalb klagten die Versicherungskunden mithilfe der LV-Doktor-Anwälte vor geraumer Zeit ihre Ansprüche vor dem OLG Stuttgart ein.
Richter unterlassen sachgemäße Prüfung – Verstoß gegen das Grundgesetz
Um eine angemessene Prüfung der Ansprüche durchzuführen, hätten die Stuttgarter Richter zuallererst die Frage klären müssen, ob das Widerrufsrecht tatsächlich verjähren kann oder unter bestimmten Umständen ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht. Da diese Frage die Vereinbarkeit der Jahresfrist mit europäischen Verbraucherrichtlinien betrifft und nur der Europäische Gerichtshof Fragen zum Unionsrecht klären darf, hätte das OLG Stuttgart diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen. Indem die Richter dies aber versäumten und kurzerhand ein Urteil zugunsten der Versicherungen sprachen, verstießen sie gegen den wohl wichtigsten Rechtsgrundsatz – das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter. Aufgrund dieses Fehlverhaltens legten die Netzwerkanwälte von LV-Doktor Verfassungsbeschwerde ein.
Verbraucherrechte maßgeblich verletzt
In insgesamt 37 Verfassungsbeschwerden hatte das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor immer wieder den leichtfertigen und inakzeptablen Umgang der Richter mit Rechtsfragen zum Thema Lebensversicherung scharf kritisiert und in 13 Beschwerden bereits den Zuspruch des Bundesverfassungsgerichtes erhalten. Nun jüngst auch in den drei Beschwerden gegen das OLG Stuttgart. Analog der LV-Doktor-Netzwerkanwälte sahen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes durch das Verhalten in Stuttgart die Rechte der Kunden gravierend verletzt.
Fälle müssen neu verhandelt werden
Die Karlsruher Richter entschieden deshalb, dass das OLG Stuttgart die Kundenfälle erneut aufrollen muss – diesmal unter Einhaltung gültiger Rechtsnormen und unter Beachtung der Rechtsfrage nach der Widerrufsfrist. Damit ist es LV-Doktor erneut gelungen, die Rechte von Verbrauchern zu stärken, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, beziehungsweise bereits bei den Gesellschaften ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben, dabei aber nicht das Geld erhielten, welches ihnen eigentlich zusteht.
Nur mit Experten Lebensversicherung kündigen
Aufgrund des Umdenkens an deutschen Gerichten und der Tatsache, dass dem Thema Rückabwicklung immer mehr Gewicht beigemessen wird, stehen die Chancen, sämtliche einbezahlten Gelder nebst Zinsen zurückzuerhalten, für Verbraucher, die in diesem Jahr ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sehr gut. Dabei sollte man sich jedoch professionell unterstützen lassen, wie die oben dargelegten Fälle anschaulich beweisen. Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte beziehungsweise bei bereits erfolgter Kündigung zu wenig Geld erhalten hat, kann sich unverbindlich und kostenfrei vom Marktführer LV-Doktor unter info@lv-doktor.de oder 0345 – 47224 3000 beraten lassen.
Quelle: PresseBox.