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Was Frischvermählte beim Versicherungsschutz beachten sollten

Vor der Hochzeit stehen für das Brautpaar Planung und Organisation des „schönsten Tages im Leben“ im Vordergrund. Doch spätestens nach der Heirat sollten sich Frischvermählte auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Was es rund um Vorsorge und Absicherung gerade bei bestehenden Versicherungsverträgen zu beachten gibt, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei der ERGO Lebensversicherung.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Mit dem Ja-Wort ändern sich nicht nur der Familienstand oder womöglich der Nachname. Mit der Ehe übernehmen die Partner auch Verantwortung für einander. Welche Absicherung ist jetzt zu empfehlen? Und was gilt etwa für bestehende Lebensversicherungen?

Singles besitzen selten einen Risikoschutz für den Todesfall. Nach der Hochzeit sollten junge Paare aber über eine Absicherung des Partners nachdenken. Das ist besonders wichtig, wenn es nur einen Hauptverdiener gibt oder das Paar zum Start ins gemeinsame Leben beispielsweise eine Immobilie erwirbt. Der Ausfall eines Einkommens kann dann, ohne entsprechende Absicherung, für die Hinterbliebenen in eine finanzielle Katastrophe führen. Schutz bietet hier eine Risikolebensversicherung. Hat einer der Eheleute bereits eine solche Versicherung, sind häufig Eltern oder Geschwister die Begünstigten. Nach einer Hochzeit kann der Versicherungsnehmer stattdessen den frisch angetrauten Partner als Bezugsberechtigten einsetzen lassen. Das gilt auch, wenn die gerade geschlossene Ehe nicht die erste ist und damit ein neuer Partner ins Leben tritt. Außerdem sollten junge Paare die Versicherungssumme an die neuen Lebensverhältnisse anpassen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Häufig ist sie Bestandteil bei Verträgen mit automatischer Anpassung von Beiträgen und Leistungen. So lässt sich eine bestehende Versicherung aufstocken. Die Pflicht zur erneuten Gesundheitsprüfung entfällt dann bei bestimmten Anlässen, etwa einer Hochzeit.

Eine beliebte Vorsorge-Form für das Alter ist die Riester-Rente. Welche Rolle kann eine Ehe hier spielen?

Viele Selbstständige sind nicht rentenversicherungspflichtig und können daher in der Regel keinen Riester-Vertrag abschließen. Mit einer Heirat kann sich das ändern: Ist einer der Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit Riester-fähig, darf auch der andere riestern. Beide müssen aber einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Ein typisches Beispiel: Eine Angestellte hat eine Riester-Rentenversicherung und heiratet einen nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen. Der frisch gebackene Ehemann schließt nun ebenfalls eine Riester-Rentenversicherung ab und zahlt mindestens 60 Euro jährlich in den Vertrag ein. Wenn die Ehefrau ebenso den erforderlichen Mindestbeitrag leistet, bekommt auch der Selbstständige die volle Riester-Förderung. Bei einer Scheidung ist der selbstständige Ehepartner allerdings nicht mehr Riester-fähig. Er hat dann die Möglichkeit, seinen Vertrag entweder ruhen zu lassen oder ihn privat weiterzuführen. Zulagen erhält er jedoch nicht mehr. Sollte er irgendwann selbst – oder durch erneute Heirat – wieder Riester-fähig werden, kann er den ruhenden Vertrag aufleben lassen.

Reicht es, wenn die Frischvermählten direkt nach der Hochzeit den Versicherungsschutz überprüfen? Oder sollte so eine Bestandsaufnahme auch später erfolgen? Und wenn ja, wann?

Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren, ob der Versicherungsschutz noch auf dem neuesten Stand ist. Wer zu lange mit der Überprüfung und Anpassung wartet, riskiert nämlich, dass die Versicherungssumme bei älteren Verträgen deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. Besonders, wenn sich die familiäre Lebenssituation nochmal ändert, ist die Anpassung des Versicherungsschutzes wichtig. Das kann zum Beispiel ein Hauskauf oder die Geburt eines Kindes sein. Dann können auch noch zusätzliche Versicherungen notwendig werden.

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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