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IWF warnt vor Finanzkrise durch Lebensversicherungen

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Sollten Kunden jetzt Reißleine ziehen und Geld retten?

Zug – Der Internationale Währungsfonds (IWF) warnt aktuell vor einer neuen Finanzkrise, die durch die Schieflage europäischer Lebensversicherer versursacht werden könnte. Vor allem betroffen: Mittelgroße deutsche Unternehmen.

Mini-Zinsen der Euro-Zone setzen Versicherer unter Druck und könnten katastrophalen Dominoeffekt auslösen

Weil die garantierten Zinsen, die vor allem bei den Altverträgen deutlich über 3 % liegen, auch weiterhin erfüllt werden müssen, geraten immer mehr Versicherungshäuser unter Druck. Der Grund: Lebensversicherer investieren hauptsächlich in Staatsanleihen, weil diese eine hohe Bonität aufweisen und als besonders sicher gelten. Dafür werfen diese aber derzeit kaum Renditen ab. Die Gesellschaften befinden sich also in der Zwickmühle, besonders sicher zu investieren, um Ausfälle zu vermeiden, aber dennoch hohe Renditen zur Erfüllung der Zinsgarantien zu erwirtschaften. Bereits jetzt scheinen einige mittelgroße Anbieter an dieser Aufgabe zu scheitern. Die Welt schreibt hierzu, dass schon jedes zweite Unternehmen Geld aus anderen Bereichen zubuttern muss, um die eigenen Garantieversprechen erfüllen zu können.

Weil Lebensversicherungen und Banken in Europa eng vernetzt sind, könnte es nach Meinung des IWF fatale, ansteckende Folgen haben, wenn die wirtschaftliche Lage einige Versicherer zu einem Verkauf oder der Umschichtung von Beständen zwingt.

Jetzt Schäfchen ins Trockene bringen und Lebensversicherung kündigen?

„Wer um sein Kapital fürchtet und ohnehin unzufrieden mit dem bestehenden Lebensversicherungsvertrag ist, sollte die Option einer vorzeitigen Kündigung prüfen, solange der eigene Vertrag überhaupt noch Gewinnbeteiligungen abwirft.“, meint der Sprecher des Verbraucherschutzprojektes LV-Doktor, Jens Heidenreich und führt weiter aus: „Kommt es tatsächlich zu einer neuen Krise und werden Gesellschaften zahlungsunfähig, greift nämlich § 89 VVG. Dieser regelt, dass in wirtschaftlichen Notsituationen ein Zahlungsstopp verhängt werden kann. Fällt dieser mit dem Erreichen des Laufzeitendes oder dem Zeitpunkt einer späteren Kündigung zusammen, kann die Ablaufleistung oder der Rückkaufswert im schlimmsten Fall gänzlich futsch sein.“

Dank aktueller Urteile zur Rückkaufswertberechnung und zur generellen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen, haben Kunden derzeit mehr als gute Aussichten auf umfängliche Rückzahlungen bis hin zur kompletten Rückerstattung sämtlicher Beiträge zuzüglich Zinsen.

Dafür sollten Verbraucher aber unbedingt die Unterstützung eines Fachmannes in Anspruch nehmen, weil nur ein Experte im Bereich der Kündigung und Rückabwicklung von Lebensversicherungen die Verträge optimal verwerten und sämtliche bestehenden Ansprüche erfolgreich durchsetzen kann.

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Finanzratgeber 24 an. Sie schreibt als Journalistin über aktuelle Finanzprodukte und gibt Hilfen bei der Suche nach seriösen Geldanlagen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@finanzratgeber24.de

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