Kein Rückgang bei Arbeitsunfällen
Frankfurt. Kein Rückgang bei Arbeitsunfällen: Bauarbeiter und Handwerker besonders von Berufsunfähigkeit bedroht
Mit rund 880.000 ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle 2014 leicht gestiegen. Besonders Bauarbeiter und Handwerker tragen ein hohes Unfall- und damit ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko. Die DVAG erklärt, was beim Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu beachten ist.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor mit insgesamt 880.326 Fällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2013: 874.514). Das zeigen die neuesten Zahlen des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Besonders Gerüstbauer und Dachdecker tragen ein hohes Unfallrisiko – und unterliegen damit gleichzeitig einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Da die milden Frühlingstemperaturen der vergangenen Tage der Baubranche volle Auftragsbücher bescheren, sollten Handwerker vor Beginn der Hochsaison ihren Versicherungsschutz überprüfen.
„Berufstätige, die nicht privat vorsorgen, jedoch plötzlich aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden, können ohne Absicherung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten“, mahnen auch die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Denn die Rentenkassen bieten nur unzureichenden Schutz. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, der Staat komme im Ernstfall für das Auskommen auf. So wird eine staatliche Erwerbsminderungsrente nur ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer weder im eigenen noch in einem beliebigen anderen Beruf mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hinzu kommt: Die Rentenzahlungen reichen zum Leben kaum aus.
Das hohe finanzielle Risiko im Falle einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit scheint für viele jedoch kein Grund zu sein, sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern: Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der DVAG besitzt nur jeder vierte Deutsche eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. „Jeder Berufstätige sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen“, so die Vermögensberater der DVAG. „Den meisten ist gar nicht klar, wie existenziell wichtig ihre Arbeitsfähigkeit ist.“
Im Folgenden gibt die DVAG Tipps, worauf beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist:
1. Frühzeitig absichern
Je jünger und gesünder der Versicherte ist, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Denn mit zunehmendem Alter steigt in der Regel auch die Anzahl an Krankheiten beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit. Außerdem werden Vorerkrankungen oft aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen oder sind mit einem Risikoaufschlag verbunden. Für junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr gibt es sogar spezielle Angebote. So können sie sich zum Beispiel mit dem bedarfsgerecht zusammenstellbaren Paket YOUNG & LIFE der AachenMünchener günstig absichern.
2. Am aktuellen Gehalt orientieren
Wer eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt, sollte beim Festlegen der Beitragshöhe darauf achten, von der Rentenzahlung auch leben zu können. Ändert sich das Lohnniveau im Laufe des Lebens, kann die Beitragshöhe mithilfe einer sogenannten Dynamisierung angepasst werden. Zusätzlich ermöglicht eine Nachversicherungsgarantie, den Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich aufzustocken.
3. Bei Vorerkrankungen ehrlich sein
Wer bisherige Erkrankungen nicht korrekt angibt, riskiert den Versicherungsschutz.
4. Die Berufsunfähigkeit auf den aktuellen Job beziehen
Durch den Verzicht auf „abstrakte Verweisungen“ prüft der Versicherer im Vorfeld der Rentenauszahlung nicht, ob statt des aktuellen Berufs eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Hier gilt es, Vertragskonditionen genau zu lesen oder sich professionell beraten zu lassen.
5. „6-Monats-Prognose“ erwägen
Üblicherweise gilt jemand als berufsunfähig, der mindestens sechs Monate lang seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen kann. Bei einer vertraglich fixierten „6-Monats-Prognose“ erfolgen die Rentenzahlungen jedoch bereits ab dem ersten Monat.
6. Bis zum Renteneintritt vorsorgen
Die Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum Renteneintritt laufen, also möglichst bis zum 67. Lebensjahr.
Quelle: ots.