Bremen. Handelskrankenkasse veröffentlicht aktuellen Gesundheitsreport „Mandelentfernungen bei Kindern und Jugendlichen“ / Erhebliche regionale Unterschiede / hkk bezahlt ambulante Laser-Teilentfernung in Niedersachsen und Bremen
In dem heute vorgestellten Gesundheitsreport der hkk (Handelskrankenkasse) untersucht Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) und dem Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen die Häufigkeit von Mandel-Operationen bei Kindern und Jugendlichen in Bremen und dem Nordwesten Niedersachsens. Als Datengrundlage der Untersuchung dienten die pseudonymisierten Behandlungsdaten der hkk-Versicherten. Der ausführliche hkk-Gesundheitsreport steht unter www.hkk.de/gesundheitsreport zum Download bereit.
Nach wie vor ist die Entfernung der Mandeln (Tonsillektomie) die häufigste stationäre Operation im Kindes- und Jugendalter. Die Operationsrate hkk-versicherter Kinder und Jugendlicher ging seit 2008 ständig zurück: Während sie damals 57,7 Operationen (OP) je 10.000 Versichertenjahren (VJ) betrug, lag sie 2013 bei 44,6 Operationen je 10.000 VJ, was dem Bundesdurchschnitt von 44,4 weitgehend entspricht. Der Hauptanlass für eine Mandel-Operation war in allen Untersuchungsjahren mit über 80 Prozent eine chronische Mandelentzündung. Weitaus weniger Operationen wurden wegen einer Vergrößerung der Rachen- und Gaumenmandeln durchgeführt (18 Prozent).
In Niedersachsen wird mehr operiert als in Bremen
Erhebliche regionale Unterschiede zeigen sich jedoch zwischen Bremen und Niedersachsen: Während 2013 in Niedersachsen 51,6 OP / 10.000 VJ durchgeführt wurden, waren es im Bundesland Bremen nur 31 – ein Unterschied von 40 Prozent.
Medizinisch lassen sich die regionalen Unterschiede nicht begründen. Vielmehr fehlt es in Deutschland an einheitlichen Leitlinien, die evidenzbasierte Empfehlungen für die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten der einzelnen Indikationen bei Kindern geben. Genau solche Leitlinien fordert der Studienleiter Dr. Braun und kritisiert, dass zu viele Ärzte nach lokal definierten Versorgungsstandards praktizieren, weil sie nicht auf wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zurückgreifen können. Bei einheitlichen Leitlinien sollte auch die Forderung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) berücksichtigt werden, die Indikationsstellung zu schärfen, um vermeidbare Tonsillenentfernungen zu verhindern. Der GBA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen erstattet und wie diese qualitätsgesichert werden.
Eltern oft nur unzureichend aufgeklärt
Die Entscheidung zur Operation wird in der Regel von den Eltern und dem behandelnden Arzt getroffen. Dr. Christoph Vauth, hkk-Bereichsleiter für Versorgungsmanagement, mahnt, dass oft zu schnell operiert wird. Gerade bei jüngeren Kindern ist eine strenge Indikationsstellung wichtig. Darüber hinaus werden Eltern nur unzureichend darüber aufgeklärt, dass sich die Häufigkeit von akuten Mandelentzündungen bei Kindern im Zeitverlauf verringert, und zwar unabhängig davon, ob Mandeln operativ entfernt wurden oder nicht. Auch wenn der Eingriff zumeist unkompliziert verläuft, besteht ein reelles Risiko für Nachblutungen, die gegebenenfalls chirurgisch versorgt werden müssen.
Tonsillotomie: die schonende Alternative
Eine schonendere Alternative zur operativen Komplettentfernung bei vergrößerten Gaumen- oder Rachenmandeln ist die Laser-Teilentfernung (Tonsillotomie). Häufig wird diese Operation unnötigerweise im Krankenhaus durchgeführt. Die ambulant durchführbare Laserteilentfernung ist schonender, schmerzärmer und erspart den kleinen Patienten einen unliebsamen Krankenhausaufenthalt.
hkk-versicherte Kinder vom 2. bis 6. Lebensjahr bekommen die Kosten für die ambulante Laserteilentfernung (Tonsillotomie) bezahlt. Ein entsprechender Vertrag wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Niedersachsen und Bremen mit Unterstützung des Berufsverbandes der HNO-Ärzte abgeschlossen.
Quelle: ots